Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Beschreibung
Hinweise für Rahden
Jeder Eigentümer eines im Gebiet der Stadt Rahden liegenden Grundstückes ist verpflichtet, sein Grundstück an die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung anzuschließen, wenn das Grundstück von privaten Haushaltungen zu Wohnzwecken genutzt wird (Anschlusszwang).
Für das Einsammeln von Abfällen sind nur folgende von der Stadt bzw. von dem von ihr beauftragten Dritten bereitgestellte Abfallbehälter zugelassen:
Für den Restmüll und den Bioabfall werden Abfallbehälter in den Gefäßgrößen 60 l, 80 l, 120 l und 240 l und 1,1 cbm verwendet.
Für Altpapier werden Abfallbehälter in den Gefäßgrößen 120 l und 240 l sowie 1,1 cbm-Container verwendet.
Für vorübergehend mehr anfallenden Restmüll, der sich zum Einsammeln in Abfallsäcken eignet, können von der Stadt zugelassene Abfallsäcke (Beistellsäcke) mit einem Fassungsvermögen von 70 l Inhalt zu einem Preis von 4,50 € je Beistellsack käuflich erworben werden. Diese erhalten Sie an folgenden Stellen:
- Rathaus der Stadt Rahden, Nebengebäude (Zimmer-Nr. 1.06),
- WEZ-Markt, Lemförder Straße 18, Rahden-Kleinendorf,
- Wiegmann Agrarhandel, Zur Bockwindmühle 30, Rahden-Wehe,
- Aue Markt, Pr.-Ströher-Allee 27 a, Rahden-Pr. Ströhen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
- keine
Hinweise (Besonderheiten)
- Herausnehmbare Altbatterien müssen gesondert entsorgt werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Rahden
Die Müllabfuhr im Bereich der Bio- und Restmüllabfuhr führt das Müllentsorgungs- unternehmen Drekopf Recyclingzentrum Bünde GmbH durch. Die Fa. Drekopf hat eine kostenlose Hotline eingerichtet (0800 / 664 8009), bei der die Bürgerinnen und Bürger direkt anrufen können z. B. bei defekten Tonnen, wenn der Einsatz herausgefallen ist, die Tonnen nicht geleert wurden, Beschwerden, Fragen etc..
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
Hinweise für Rahden