Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Elektro-Altgeräte können kostenlos beim Kauf eines entsprechenden neuen Artikels in
- Geschäften mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie in
- Lebensmittelgeschäften mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten,
abgegeben werden. Eine Abgabe von bis zu drei kleinen Elektro-Altgeräten (Kantenlänge bis zu 25 Zentimeter) ist auch ohne den Neukauf eines Artikels und auch für Produkte, die vorher nicht in diesem Geschäft oder derselben Kette gekauft wurden, möglich.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Espelkamp
Formulare
Hinweise für Espelkamp
Voraussetzungen
Hinweise für Espelkamp
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Espelkamp
- Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Espelkamp - Abfallentsorgungssatzung
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Espelkamp
Fristen
Hinweise für Espelkamp
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Espelkamp
Kosten
- keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Espelkamp
Das Symbol "durchgestrichene Mülltonne" auf neuen Geräten soll darauf aufmerksam machen, dass die ausgedienten Elektrogeräte separat vom Hausmüll entsorgt werden müssen.
Weitere Informationen
Hinweise für Espelkamp
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
Hinweise für Espelkamp