Elektroschrott Entsorgung

    Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Elektro-Altgeräte können kostenlos beim Kauf eines entsprechenden neuen Artikels in

    • Geschäften mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie in
    • Lebensmittelgeschäften mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten,

    abgegeben werden. Eine Abgabe von bis zu drei kleinen Elektro-Altgeräten (Kantenlänge bis zu 25 Zentimeter) ist auch ohne den Neukauf eines Artikels und auch für Produkte, die vorher nicht in diesem Geschäft oder derselben Kette gekauft wurden, möglich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_11c44e0eb984918279c14fe2b3530975

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2.1.2 Steuern, Gebühren, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-0

    Fax: 05772 562-256

    E-Mail: abgaben@espelkamp.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp

    Formulare

    Hinweise für Espelkamp

    Voraussetzungen

    Hinweise für Espelkamp

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Espelkamp

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Espelkamp

    Fristen

    Hinweise für Espelkamp

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Espelkamp

    Kosten

    • keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Espelkamp

    Das Symbol "durchgestrichene Mülltonne" auf neuen Geräten soll darauf aufmerksam machen, dass die ausgedienten Elektrogeräte separat vom Hausmüll entsorgt werden müssen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Espelkamp

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Espelkamp

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de