Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben
Hinweise für Emsdetten
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch die Entsorgung von Elektroschrott aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Beschreibung
Hinweise für Emsdetten
Grünabfall
Ab 2020 haben Privathaushalte die Möglichkeit, ihren Grünabfall ganzjährig von montags bis samstags in haushaltsüblichen Mengen an den Standorten der Fa. Lohmann der Fa. Ahlert zu den jeweiligen Öffnungszeiten kostenlos anzuliefern.
Fa. Lohmann Containerdienst GmbH
Gutenbergstraße 4
48282 Emsdetten
E-Mail: info@lohmann-entsorgung.de
Telefon: 02572/93050
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 7:00 Uhr-17:00 Uhr und Samstag 7:00 Uhr-12:00 Uhr
Fa. Bernhard Ahlert GmbH & Co. KG
Werner-von-Siemens-Straße 30
48268 Greven
Homepage: www.ahlert24.de
Telefon: 02575/977
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 07:00 Uhr-17:00 Uhr und Samstag 08:00 Uhr-12:00 Uhr
Die Stadt Emsdetten weist darauf hin, dass für die Entsorgung von Grünabfällen die zulässigen Entsorgungswege (z.B. Biotonnen, Abfuhr sperriger Grün- und Gartenabfälle, Grüncontainer) zu nutzen sind. Eine Entsorgung in Böschungen, in Gräben, auf öffentlichen Grünflächen u.a. ist nicht erlaubt.
Entsorgung Elektrogeräte
Eine kostenfreie Abgabe aller Elektrogeräte ist bei der Firma Metallrecycling Lohmann GmbH (Gutenbergstr. 7)
montags bis freitags von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr und
samstags von 7:00 bis 12:00 Uhr (Annahme bis 11:30 Uhr) möglich.
Auf Anforderung werden Elektrogroßgeräte gegen eine Gebühr von 15,00 € pro Ladepunkt bei Ihnen abgeholt (ab Bordsteinkante).
Die Abholung durch Firma Metallrecycling Lohmann GmbH können Sie unter Tel. 930 50 vereinbaren.
Stand aller Angaben inkl. Kosten: 01.01.2024
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
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Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte
Verfahrensablauf
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
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individuell
Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Weitere Informationen zur Abfallentsorgung erhalten Sie im Bereich "Umwelt/Klimaschutz" - "Abfall"
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
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