Elektroschrott Entsorgung

    Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben

    Hinweise für Eitorf

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch die Entsorgung von Elektroschrott aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Hinweise für Eitorf

    Für die Abfallentsorgung in der Gemeinde Eitorf ist die

    RSAG - Rhein-Sieg-Abfallwirtschafts GmbH,
    Pleiser Hecke 4
    53721 Siegburg

    zuständig.

    In der Gemeinde Eitorf stehen für die Abfallentsorgung graue Restmülltonnen, grüne Papiertonnen, braune Biotonnen und gelbe Wertstofftonnen zur Verfügung.
    Weiße und braune Ware (Kühlschränke, Herde, Waschmaschinen, Fernseher) wird einmal im Monat abgeholt. Hierfür ist es notwendig, eine Karte aus dem Abfallkalender rechtzeitig an die RSAG zu senden.
    Die Entsorgung von Sperrmüll erfolgt nach telefonischer Terminabsprache (02241/306444) mit der RSAG.
    Rufen Sie hier den Abfallkalender der RSAG für Ihren Ort bzw. Ihre Straße ab.

    Alle wichtigen Infos zur Wertstofftonne gibt es auch im Internet unter www.voll-was-wert.de.

    Zuständige Stelle
    RSAG - Rhein-Sieg-Abfallwirtschafts GmbH,
    Pleiser Hecke 4
    53721 Siegburg

    Tel: 02241 306 306

    Internet: www.rsag.de

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a31644f6bede344d08bfeaed0cd273d4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    E-Mail: buergermeister@eitorf.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eitorf

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Hinweise für Eitorf

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Eitorf

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eitorf

    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)

    Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Eitorf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Hinweise für Eitorf

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Eitorf

    individuell

    Kosten

    Hinweise für Eitorf

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Eitorf

    Weitere Informationen

    Hinweise für Eitorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Eitorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de