Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben
Hinweise für Eitorf
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch die Entsorgung von Elektroschrott aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Beschreibung
Hinweise für Eitorf
Für die Abfallentsorgung in der Gemeinde Eitorf ist die
RSAG - Rhein-Sieg-Abfallwirtschafts GmbH,
Pleiser Hecke 4
53721 Siegburg
zuständig.
In der Gemeinde Eitorf stehen für die Abfallentsorgung graue Restmülltonnen, grüne Papiertonnen, braune Biotonnen und gelbe Wertstofftonnen zur Verfügung.
Weiße und braune Ware (Kühlschränke, Herde, Waschmaschinen, Fernseher) wird einmal im Monat abgeholt. Hierfür ist es notwendig, eine Karte aus dem Abfallkalender rechtzeitig an die RSAG zu senden.
Die Entsorgung von Sperrmüll erfolgt nach telefonischer Terminabsprache (02241/306444) mit der RSAG.
Rufen Sie hier den Abfallkalender der RSAG für Ihren Ort bzw. Ihre Straße ab.
Alle wichtigen Infos zur Wertstofftonne gibt es auch im Internet unter www.voll-was-wert.de.
Zuständige Stelle
RSAG - Rhein-Sieg-Abfallwirtschafts GmbH,
Pleiser Hecke 4
53721 Siegburg
Tel: 02241 306 306
Internet: www.rsag.de
Online-Dienst
URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eitorf
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Hinweise für Eitorf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Hinweise für Eitorf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Eitorf
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte
Verfahrensablauf
Hinweise für Eitorf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Hinweise für Eitorf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Eitorf
individuell
Kosten
Hinweise für Eitorf
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Eitorf
Weitere Informationen
Hinweise für Eitorf
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
Hinweise für Eitorf