Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben
Hinweise für Baesweiler
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch die Entsorgung von Elektroschrott aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Beschreibung
Hinweise für Baesweiler
Der Recyclinghof der RegioEntsorgung AöR in der Stadt Baesweiler nimmt folgende Abfälle in haushaltsüblicher Menge an:
- Altpapier, Altglas, Alttextilien und -schuhe
- Bratfette und -öle tierischen und pflanzlichen Ursprungs (nicht in Glasverpackungen)
- Gartenabfälle (eine Anlieferung bis zu 1,5 m³/Tag gebührenfrei, jeder weitere angefangene m³ 5,- €, max. 3,0 m³/Tag)
- Hartkunststoffe (z.B. Wäschekorb, Sandkasten, Gießkanne)
- Kleinbatterien, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen
- Korken, Elektrokleingeräte (z.B. Föhn, Toaster, Bügeleisen), CD ́s und DVD ́s
- Verpackungsabfälle im Gelben Sack
Neu! Ab 2023 werden kostenpflichtig folgende Abfälle angenommen:
- Altholz (Klassen I bis III, max. Anlieferung 1,0 m³/Tag): bis 0,5 m³: 15,- €, bis 1,0 m³: 30,- €
- mineralischer Bauschutt (ausgenommen Bimsstein, Gipskartonplatten, Leichtbausteine u.ä., max. Anlieferung 0,5 m³/Tag): bis 0,3 m³: 10,- €, bis 0,5 m³: 15,- €
- Sperrmüll (max. Anlieferung 1,0 m³): bis 0,5 m³: 15,- €, bis 1,0 m³: 30,- €
- Kleinmengenpauschale (bei gemischter Anlieferung von Altholz, Bauschutt und Sperrmüll bis zu einem gemeinsamen Volumen von max. 0,5 m³, die verschiedenen Abfallarten müssen jedoch getrennt zu entsorgen sein, max. Anlieferung 0,5 m³/Tag): bis 0,5 m³: 15,- €
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Hinweise für Baesweiler
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Hinweise für Baesweiler
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Baesweiler
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte
Verfahrensablauf
Hinweise für Baesweiler
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Baesweiler
individuell
Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
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