Elektroschrott EntsorgungOnline erledigen

    Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben

    Hinweise für Baesweiler

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch die Entsorgung von Elektroschrott aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    Der Recyclinghof der RegioEntsorgung AöR in der Stadt Baesweiler nimmt folgende Abfälle in haushaltsüblicher Menge an:

    • Altpapier, Altglas, Alttextilien und -schuhe
    • Bratfette und -öle tierischen und pflanzlichen Ursprungs (nicht in Glasverpackungen)
    • Gartenabfälle (eine Anlieferung bis zu 1,5 m³/Tag gebührenfrei, jeder weitere angefangene m³ 5,- €, max. 3,0 m³/Tag)
    • Hartkunststoffe (z.B. Wäschekorb, Sandkasten, Gießkanne)
    • Kleinbatterien, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen
    • Korken, Elektrokleingeräte (z.B. Föhn, Toaster, Bügeleisen), CD ́s und DVD ́s
    • Verpackungsabfälle im Gelben Sack

    Neu! Ab 2023 werden kostenpflichtig folgende Abfälle angenommen:

    • Altholz (Klassen I bis III, max. Anlieferung 1,0 m³/Tag): bis 0,5 m³: 15,- €, bis 1,0 m³: 30,- €
    • mineralischer Bauschutt (ausgenommen Bimsstein, Gipskartonplatten, Leichtbausteine u.ä., max. Anlieferung 0,5 m³/Tag): bis 0,3 m³: 10,- €, bis 0,5 m³: 15,- €
    • Sperrmüll (max. Anlieferung 1,0 m³): bis 0,5 m³: 15,- €, bis 1,0 m³: 30,- €
    • Kleinmengenpauschale (bei gemischter Anlieferung von Altholz, Bauschutt und Sperrmüll bis zu einem gemeinsamen Volumen von max. 0,5 m³, die verschiedenen Abfallarten müssen jedoch getrennt zu entsorgen sein, max. Anlieferung 0,5 m³/Tag): bis 0,5 m³: 15,- €

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_856d4634cb10cf8d70cea4140faade0c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 12.02.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Recyclinghof der RegioEntsorgung AöR in der Stadt Baesweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Beggendorfer Straße 1000

    52499 Baesweiler

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Baesweiler

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Hinweise für Baesweiler

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Baesweiler

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Baesweiler

    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)

    Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Baesweiler

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Hinweise für Baesweiler

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Baesweiler

    individuell

    Kosten

    Hinweise für Baesweiler

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Baesweiler

    Weitere Informationen

    Hinweise für Baesweiler

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de