Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
Hinweise für Moers
Beschreibung
Hinweise für Moers
Bei Verlust des Personalausweises, des Reisepasses oder Kinderreisepasses muss bei der Pass- und Ausweisbehörde eine Verlustanzeige gemacht werden. Sie können wegen der Verlustmeldung entweder beim Bürgerservice Moers vorsprechen oder Sie nutzen den Onlineassistenten (siehe unter Formulare).
Wichtig:
Falls Sie eine Verlustanzeige bei der Polizei gestellt haben, bringen Sie bitte den Schriftwechsel mit.
Für den elektronischen Personalausweis gilt außerdem folgendes:
Bei der persönlichen Vorsprache im Bürgerservice bringen Sie bitte bringen Ihren PIN-Brief mit.
Sollte Ihnen der Verlust außerhalb der Öffnungszeiten auffallen und haben Sie die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet, müssen Sie diese umgehend sperren lassen. Dies ist ähnlich wie bei der EC-Karte über einen Sperrnotruf möglich.
Der Sperrnotruf ist von Montag bis Sonntag 24 Stunden zu erreichen. Um hierüber die Online-Ausweisfunktion sperren zu können, müssen Sie unbedingt Ihr Sperrkennwort bereithalten. Dieses haben Sie mit dem PIN-Brief erhalten.
Wichtig:
Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion ersetzt nicht die Verlustanzeige, die Sie bei der Stadt vornehmen müssen.
Falls Sie die Funktion der qualifizierten elektronischen Signatur genutzt haben, können Sie diese nur bei Ihrem Anbieter sperren lassen.
Neue Ausweisdokumente können Sie sofort beantragen. Bis das neue Ausweisdokument von der Bundesdruckerei Berlin fertig gestellt ist, können Ihnen folgende vorläufige Ausweispapiere
- vorläufiger Personalausweis
- vorläufiger Reisepass
- Kinderreisepass
sofort ausgestellt werden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
04.2 Fachdienst - Bürgerservice und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-648 und 201-653
E-Mail: Buergerservice@Moers.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Wichtig:
Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion ersetzt nicht die Verlustanzeige, die Sie bei der Stadt vornehmen müssen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Funktion der qualifizierten elektronischen Signatur, sofern Sie diese genutzt haben, nur bei Ihrem Anbieter, bei dem Sie Ihr Signaturzertifikat erworben haben, sperren lassen können.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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