Beurkundung einer Geburt
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Was gibt es Schöneres als ein kleines neues Leben? Lassen Sie auch das Standesamt an diesem Ereignis teilhaben, denn die Geburt Ihres Kindes muss innerhalb von sieben Tagen beurkundet werden. Wir unterstützen Sie hier mit unserem Hol-Service.
Vorab: Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!
Mit dieser Information möchten wir Sie auf Ihre neuen Rechte, aber auch Pflichten hinweisen und Sie bei den jetzt notwendigen Gängen unterstützen.
Nach den derzeitigen Bestimmungen muss Ihr Kind binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt (hier: Standesamt Dortmund) angemeldet werden. Die Krankenhausverwaltung bzw. bei Hausgeburten die Hebamme stellt Ihnen hierfür eine "Geburtsanzeige" aus, die dem Standesamt zur Beurkundung der Geburt vorgelegt werden muss.
Das Standesamt Dortmund bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit den vier Geburtskliniken und dem Geburtshaus in Dortmund einen besonderen Service an:
Nach der Geburt Ihres Kindes meldet die Klinikverwaltung bzw. das Geburtshaus Ihr Kind - wenn Sie dies wünschen - beim Standesamt Dortmund an. Das erspart Ihnen unnötige Wege zur Behörde. Selbstverständlich können Sie die Beurkundung auch persönlich innerhalb einer Frist von 8 Tagen seit Geburt Ihres Kindes beim Standesamt Dortmund veranlassen. Dazu können Sie gerne einen Termin vereinbaren. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie hier auf der Seite.
Im Zuge der Geburtsbeurkundung erhalten Sie vom Standesamt folgende Unterlagen:
- Eine gebührenpflichtige Geburtsurkunde im Format DIN A4 mit Lochung für Stammbücher für Ihre eigenen Unterlagen
- Eine gebührenfreie Bescheinigung für die Krankenkasse der Mutter (Mutterschaftshilfe)
- Eine gebührenfreie Bescheinigung für die Beantragung von Kindergeld
- Eine gebührenfreie Bescheinigung für die Beantragung von Elterngeld
- Eine gebührenpflichtige mehrsprachige " internationale " Geburtsurkunde für das Konsulat bei Kindern ausländischer Eltern (wenn gewünscht)
Für den Kindergeldantrag ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, Steinstr. 39 in Dortmund zuständig. Ihren Antrag auf Gewährung von Elterngeld müssen Sie dem Versorgungsamt, Untere Brinkstraße 80 in Dortmund, zuleiten. Sie können die Anträge auch über diesen Link online stellen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- gültiger Personalausweis oder Pass
Zusätzlich müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung in die deutsche Sprache, die ein amtlich anerkannter Übersetzer oder eine amtliche Übersetzerin vorgenommen und beglaubigt hat, sowie, wenn nötig, Legalisation beziehungsweise Apostille (unter Umständen genügt eine Internationale Geburtsurkunde)
- bei Eingebürgerten zusätzlich: Einbürgerungsurkunde
Bei Vertretung zusätzlich:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
- gültiger Personalausweis oder Pass der bevollmächtigten Person
Das Standesamt kann erforderlichenfalls die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- der bzw. die im Ausland geborene deutsche Staatsangehörige, deren beziehungsweise dessen Geburt in einem deutschen Geburtenregister beurkundet werden soll, hat die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung nach einem deutschen Elternteil oder durch Einbürgerung erworben.
- Mindestalter als antragstellende Person: 16 Jahre
- antragsberechtigte Personen für die Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt sind
- die Eltern
- jeder Elternteil für sich,
- die einzutragende Person selbst,
- deren Ehe- oder Lebenspartner(in) und
- deren Kinder.
- die einzutragende Person selbst hat keinen Wohnsitz in Deutschland
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dortmund
Rechtsgrundlage für die Geburtsbeurkundung und die Gebührenbemessung sind:
- §§ 1591 - 1618 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- §§ 18 - 27 Personenstandsgesetz (PStG)
- §§ 31 - 36 Personenstandsverordnung (PStV)
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag auf Nachbeurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt unmittelbar an das hierfür zuständige Standesamt in Deutschland stellen.
Haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, können Sie den Antrag alternativ bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung stellen. Diese leitet ihn dann an das in Deutschland zuständige Standesamt weiter.
Zuständig für die Beurkundung der Auslandsgeburt von Deutschen ohne Inlandswohnsitz ist:
- das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person in Deutschland zuletzt ihren Wohnsitz hatte,
- ergibt sich danach keine Zuständigkeit, das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person im Inland ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat,
- ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit, das Standesamt I in Berlin.
Grundsätzlich sind alle mit den erforderlichen Antragsunterlagen vorzulegenden Urkunden und Ausweise im Original vorzulegen.
- Gegebenenfalls können bei der Auslandsvertretung beglaubigte Kopien gefertigt werden, wofür weitere Gebühren anfallen.
- Die Auslandsvertretung kann in der Regel auch feststellen, ob eine Namenserklärung erforderlich ist. In diesem Fall kann eine entsprechende Erklärung gleich vor Ort aufgenommen werden.
Der Versand von Geburtsurkunden erfolgt ausschließlich postalisch gegen Gebühr.
Fristen
Hinweise für Dortmund
Bei Vollständigkeit der Unterlagen im Regelfall sofort. Die Geburtsbeurkundung eines Kindes mit zwei ausländischen Elternteilen erfolgt erst nach der Prüfung der Voraussetzungen, ob das Kind neben seiner ausländischen Staatsangehörigkeit auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhält.
Kosten
Hinweise für Dortmund
Stand: 01.01.2024
- 15,00 € Geburtsurkunde/Abschrift aus dem Geburtenregister
- 7,50 € jede weitere Geburtsurkunde/Abschrift aus dem Geburtenregister (Erstellung aus demselben Vorgang)
- 15,00 € internationale Geburtsurkunde
- 7,50 € jede weitere internationale Geburtsurkunde (Erstellung aus demselben Vorgang)
- 15,00 € Übersetzungshilfe
- 7,50 € weitere Übersetzungshilfe (Erstellung aus demselben Vorgang)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021