Geburt im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz

    Geburt im Ausland

    Sie interessieren sich dafür, wie Sie eine Geburt im Ausland ohne Wohnsitz im Inland beurkunden können? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Goch

    Wurde ein deutsches Kind im Ausland geboren, kann dessen Geburt in ein deutsches Personenstandsregister nachbeurkundet werden. Gleiches gilt für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.

    Hinweis: Aktuell ist das Standesamt Montags bis Freitags nur von 08:00Uhr bis 12:00Uhr erreichbar!

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320-0

    E-Mail: standesamt@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Goch

    Die erforderlichen Unterlagen bitte beim Standesamt erfragen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Goch

    Es wurde eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit (oder einem rechtlich gleichgestellten Status) im Ausland oder auf einem Seeschiff, das nicht die Bundesflagge führt, geboren.

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Goch

    Entweder stellt die antragsberechtigte Person den Nachbeurkundungsantrag direkt beim zuständigen Standesamt oder bei Aufenthalt im Ausland über die zuständige Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland.

    Letztere stellt in der Regel die wichtigsten für die Beurkundung notwendigen Dokumente in Form einer beglaubigten Kopie zusammen und übersendet diese mit dem Nachbeurkundungsantrag an das entgegennehmende Standesamt. In vielen Fällen sind noch weitere Unterlagen durch den Antragsteller nachzureichen.

    Soll der Antrag direkt beim Standesamt gestellt werden, erhalten Sie bei diesem Auskunft über sämtliche notwendigen Dokumente.

    Sobald alle Unterlagen vollständig und die Voraussetzungen für die Nachbeurkundung erfüllt sind, kann diese zeitnah abgeschlossen werden.

    Nach der Entrichtung der Gebühren werden die beantragten deutschen Personenstandsurkunden entweder abgeholt oder per Post übersandt.

     

    Fristen

    Hinweise für Goch

    Voraussetzung für die Nachbeurkundung ist die deutsche Staatsangehörigkeit der nachzubeurkundenden Person. In der Regel ist eine Nachbeurkundung nicht an eine Frist gebunden.

    Es gibt aber eine Ausnahme:

    Die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt das Kind bei Geburt im Ausland von einem deutschen Elternteil, welcher selbst nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurde und dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nur dann, wenn innerhalb eines Jahres nach  der Geburt des Kindes ein Antrag auf Nachbeurkundung gestellt wird oder das Kind ansonsten staatenlos würde.

    Kosten

    Hinweise für Goch

    • Nachbeurkundung: 40,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Goch

    Die unter "Fristen" genannte Besonderheit hinsichtlich des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit ist zwingend zu beachten!

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Goch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de