Beurkundung einer Auslandsgeburt beantragen
Beschreibung
Hinweise für Solingen
Beim Standesamt der Stadt Solingen können Sie folgende Personenstandsurkunden beantragen:
- Geburtsurkunde
(der letzten 110 Jahre) - beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
(der letzten 110 Jahre) - Eheurkunde
(der letzten 80 Jahre) - Lebenspartnerschaftsurkunde
- Sterbeurkunde
(der letzten 30 Jahre)
Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden erhalten Sie auch in internationaler Form. Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden aus den Zeiten davor, erhalten Sie im Stadtarchiv.
Die genaue Uhrzeit Ihrer Geburt können Sie ebenfalls beim Standesamt schriftlich oder per E-Mail anfragen.
Urkunden für Rentenzwecke sind grundsätzlich gebührenfrei
Neben der persönlichen Beantragung besteht auch die Möglichkeit einen Dritten zu bevollmächtigen. Hierzu sind folgende Unterlagen erforderlich:
- schriftliche Vollmacht
Bei Verwandtschaft in direkter Linie (Großeltern-Eltern-Kinder-Geschwister-Ehepartner/in) sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Großeltern: Geburtsurkunde des Elternteils des Enkelindes (eigenes Kind)
- Geschwister: Ihre Geburtsurkunde
- Kinder: Ihre Geburtsurkunde
- Enkelkinder: Ihre Geburtsurkunde und die Geburtsurkunde des mit den Großeltern Elternteils
Urkunden können nur von der Stadt, in der das zu beurkundende Ereignis eingetreten ist, ausgestellt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Solingen
- Personalausweis oder Reisepass
Sowie gegebenenfalls zusätzlich
- Großeltern: Geburtsurkunde des Elternteils des Enkelindes (eigenes Kind)
- Geschwister: Ihre Geburtsurkunde
- Kinder: Ihre Geburtsurkunde
- Enkelkinder: Ihre Geburtsurkunde und die Geburtsurkunde des mit den Großeltern Elternteils
- Sonstige: schriftliche Vollmacht
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- der bzw. die im Ausland geborene deutsche Staatsangehörige, deren beziehungsweise dessen Geburt in einem deutschen Geburtenregister beurkundet werden soll, hat die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung nach einem deutschen Elternteil oder durch Einbürgerung erworben.
- Mindestalter als antragstellende Person: 16 Jahre
- antragsberechtigte Personen für die Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt sind
- die Eltern
- jeder Elternteil für sich,
- die einzutragende Person selbst,
- deren Ehe- oder Lebenspartner(in) und
- deren Kinder.
- die einzutragende Person selbst hat keinen Wohnsitz in Deutschland
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag auf Nachbeurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt unmittelbar an das hierfür zuständige Standesamt in Deutschland stellen.
Haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, können Sie den Antrag alternativ bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung stellen. Diese leitet ihn dann an das in Deutschland zuständige Standesamt weiter.
Zuständig für die Beurkundung der Auslandsgeburt von Deutschen ohne Inlandswohnsitz ist:
- das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person in Deutschland zuletzt ihren Wohnsitz hatte,
- ergibt sich danach keine Zuständigkeit, das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person im Inland ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat,
- ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit, das Standesamt I in Berlin.
Grundsätzlich sind alle mit den erforderlichen Antragsunterlagen vorzulegenden Urkunden und Ausweise im Original vorzulegen.
- Gegebenenfalls können bei der Auslandsvertretung beglaubigte Kopien gefertigt werden, wofür weitere Gebühren anfallen.
- Die Auslandsvertretung kann in der Regel auch feststellen, ob eine Namenserklärung erforderlich ist. In diesem Fall kann eine entsprechende Erklärung gleich vor Ort aufgenommen werden.
Der Versand von Geburtsurkunden erfolgt ausschließlich postalisch gegen Gebühr.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Solingen
Bitte beachten Sie, dass die Geburtsurkunden nur für die letzten 110 Jahre, Eheurkunden nur für die letzten 80 Jahre und Sterbeurkunden nur für die letzten 30 Jahre bei uns beantragen können. Alle Personenstandsfälle, die älter sind, können Sie über das Stadtarchiv anfordern.
Weitere Informationen
Hinweise für Solingen
Für die Online Antragstellung benötigen Sie ein Servicekonto.NRW. Sie werden bei der Antragstellugn automatisch duch den Prozess der Anmeldung / Registrierung geführt.
Bei der Anmeldung im Servicekonto.NRW können Sie sich optional auch mit einem der anderen Länder Konten oder der Bund.ID anmelden.
Weitere Infromationen zum Serviceportal.NRW finden sie in unsere FAQ´s.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
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