Sozialhilfe beantragen
Hinweise für Soest
Beschreibung
Hinweise für Soest
Allgemeines
Wer dauerhaft voll erwerbsgemindert ist oder die Altersgrenze für die Gewährung von Regelaltersrente erreicht hat und seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht bzw. nicht ausreichend aus seinem Einkommen oder Vermögen bestreiten kann, hat die Möglichkeit, Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des SGB XII zu beantragen. Die Besonderheit bei dieser Sozialleistung ist, dass Kinder bzw. Eltern regelmäßig nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Sofern diese über ein jährliches Gesamteinkommen von über 100.000 Euro verfügen, besteht jedoch kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.
Personen, die die Altersgrenze noch nicht erreicht haben und für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten voll erwerbsgemindert sind, können Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII beantragen.
Personen die kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben, grundsätzlich aber erwerbsfähig sind, können Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) beantragen. Die örtliche Zuständigkeit liegt beim Jobcenter des Kreises Soest. Das Jobcenter ist unter der Anschrift Paradieser Weg 2, 59494 Soest (Telefon 02921/106500) zu erreichen.
Leistungen
Die Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller Erwerbsminderung beinhaltet folgende Regelsätze (Stand 01.01.2021):
Regelbedarfe für Betrag einen alleinstehenden Volljährigen oder den Haushaltsvorstand 563 € Ehepaare oder vergleichbare Personen 506 € volljährige Haushaltsangehörige 451 € Haushaltsangehörige ab der Vollendung des 14. Lebensjahres 471 € haushaltsangehörige Kinder vom 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 390 € haushaltsangehörige Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 357 €Zusätzlich werden die Kosten der Krankenversicherung und Unterkunftskosten übernommen, sofern diese angemessen und notwendig sind. Bei vorliegender Schwangerschaft, Alleinerziehung, einem Mehraufwand wegen kostenaufwendiger Ernährung oder Vorhandensein einer Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen "G" im Schwerbehindertenausweis werden Mehrbedarfe bei der Leistungsberechnung berücksichtigt.
Antragstellung
Antragstellungen können im Rahmen der Öffnungszeiten ohne Termin vorgenommen werden. Damit der Antrag bearbeitet werden kann, sind folgende Unterlagen notwendig:
- Der ausgefüllte Antrag auf Grundsicherung sowie die ausgefüllte Anlage zu dem Antrag (erhältlich beim Sozialamt)
- Eine ausgefüllte Vermögenserklärung inkl. Nachweise über Einkommen und Vermögen
- Eine vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung (beim Sozialamt erhältmich)
- Vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Nachweise über eventuelle Beitragszahlungen zu Versicherungen (möglichst die aktuellen Beitragsmitteilungen und weitere Versicherungsunterlagen)
Schwerbehindertenausweis (sofern vorhanden)
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag
- Einkommens - /Vermögensnachweis e
- Mietvertrag/aktuelle Mietänderungsschreiben/aktuelle Ne ben - und Heizkostenabrechnungen
- Belege über laufende Ausgaben
- Falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis
- Falls vorhanden, bei Antragstellung wegen voller Erwerbs minderung : Rechtsgutachten/Bescheid des Rententrägers oder der Rentenversicherung über eine dauerhafte , volle Erwerbsminderung
- Falls vorhanden: Renten erst bescheid
- G egebenenfalls weitere Unterlagen
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
- Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können.
- Sie haben die Altersgrenze ( 66 – 67 Jahre) erreicht oder sind über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert ,
oder durchlaufen in einer Werkstatt für behinderte Men schen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Ein gangsverfahren und den Berufsbildungsbereich .
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Soest
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bei Ihrem örtlichen oder überörtlichen Sozialhilfeträger ( Sozialamt ) oder über das Online - Portal .
- Sie reichen die vom Sozialhilfeträger angeforderten Nach-
weise ein. Eine Auflistung der einzureichenden Nachweise
finden Sie in der Beantragung der Leistung. - Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und errechnet
Ihre Bedarfe und zustehende Leistungen . - Wenn Sie einen Antr ag wegen dauerhafter voller Erwerbs-
minderung gestellt haben, werden entsprechende Nach-
weise geprüft oder von Ihrem Träger der Rentenversiche-
rung eingeholt. - Die zuständige Behörde entscheidet über Ihren Antrag und
teilt Ihnen das Ergebnis mit. Dazu erhalten Sie einen ent-
sprechenden Bescheid von Ihrer zuständigen Behörde. - Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungs-
bescheid, wird er abgelehnt, erhalten Sie einen Ableh-
nungsbescheid. - In beiden Fällen enthält der Bescheid die Gründe der Ent-
schei dung. Außerdem sind Informationen über die Möglich-
keit enthalten, gegen die Entscheidung Widerspruch einzu-
legen (Rechtsbehelfsbelehrung) . Da bei ist eine Angabe zur
Frist enthalten, innerhalb der Sie Widerspruch erheben kön-
nen. - Der Bewilligungsbescheid enth ält die Höhe der zu zahlen-
den Leistung und den Beginn der Zahlung. Ab dem genann-
ten Datum werden Ihnen die Ihnen zustehenden Leistungen
durch den zuständigen Träger in der Regel am Monatsan-
fang zur Verfügung gestellt.
Fristen
Fristtyp: Geltungsdauer
Dauer: bis 12 Monate
Bemerkung ( für weitere Informationen zur Frist ):
Sie können Leistungen ab dem ersten des Monat s erhalten, in dem
Sie Ihren Antrag gestellt haben.
Die Leistung wird in der Regel für zwölf Kalendermonate bewilligt.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, die Prüfung Ihres Antrags
aber zeitaufwändig ist, können Sie auch eine vorläufige Bewilligung
für sechs Monate erhalten.
Über die Erbringung von Geldleistungen ist hingegen vorläufig zu
entscheiden, wenn feststeht, dass eine Person dem personalen An-
wendungsbereich des 4. Kapitels des SGB XII unterfällt und
- zur Feststellung der weiteren Voraussetzun gen des An-
spruchs auf Geldleistungen voraussichtlich längere Zeit er-
forderlich ist und die weiteren Voraussetzungen für den An-
spruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen oder - ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach besteht
und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere
Zeit erforderlich ist.
Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist für die Weitergewährung
der Grundsicherungsleistungen zwar kein neuer Antrag erforderlich,
jedoch wird das Einkommen und Vermögen vor jeder We iterbewilli-
gung erneut geprüft.
Bearbeitungsdauer
Dauer: bis 6 Monate
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer :
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Besonderheiten des
Einzelfalls.
Kosten
Kostenart: kostenlos
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird nach-
rangig gewährt. Das bedeutet, Leistungsberechtigte sind verpflich-
tet, sich selbst zu helfen und andere Sozialleistungen (z um Beispiel
Renten, Wohngeld) oder Ansprüche gegen Dritte (z um Beispiel Un-
terhaltsleistungen) vorrangig in A nspruch zu nehmen, wenn dies zur
Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung ihrer Hil-
febedürftigkeit führt.
Weitere Informationen
Bezeichnung: Leitfaden des Bundesministeriums für Arbeit & Sozia les
URL: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publika- tionen/a207-sozialhilfe-und-grundsicherung.pdf?__blob=publication- File&v=1
optional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite:
Bezeichnung: FAQs der Deutschen Rentenversicherung
URL: https://www.deutsche-rentenversicher- ung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes- zur-Rente/FAQs/Grundsicherung/Grundsicher- ung_Liste.html#bb6afe43-ea61-49d6-8c63-419588b1a966
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW am 29.07.2022
Stichwörter
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