Sozialhilfe beantragen
Hinweise für Herne
Beschreibung
Hinweise für Herne
Die wichtigsten Leistungen der Grundsicherung sind:
- die für die leistungsberechtigte Person maßgebenden Regelbedarfsleistung (zum Beispiel für eine allein lebende Personen ab 01.01.2024 monatlich 563 Euro)
- für die Hilfe außerhalb von Einrichtungen und in besonderen Wohnformen: die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (bei Mehrpersonenhaushalten jeweils anteilig), für die Hilfe innerhalb von Einrichtungen: die durchschnittlichen angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für die Warmmiete eines Einpersonenhaushalts im Bereich der Stadt Herne
- gegebenenfalls anfallende Mehrbedarfe (zum Beispiel bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G)
- Beiträge für eine freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung (inklusive Zusatzbeitrag), jedoch keine Beiträge, die eine über den gesetzlich vorgesehenen Umfang hinausgehende Versorgung absichern,
- im Bedarfsfall einmalige Leistungen, soweit sie nicht von der Regelbedarfsleistung umfasst sind.
Zum Einkommen gehören zum Beispiel Renten, Erwerbseinkommen und Unterhaltszahlungen. Vom Einkommen freibleiben können zum Beispiel Beiträge für angemessene Hausrat- / Haftpflicht- / Sterbeversicherungen. Der Gesetzgeber räumt ebenfalls Freibeträge bei der Anrechnung von Betriebsrenten und Einkommen aus eigener Altersvorsorge ein.
Zum Vermögen gehören zum Beispiel Guthaben auf Giro- und Sparkonten, Bargeld, Haus- und Grundvermögen, Rückkaufswerte von Lebens- und Sterbeversicherungen und PKW. Nicht angerechnet werden Geldbeträge bis zu einem Betrag von 10.000 Euro bei alleinlebenden Personen und 20.000 Euro bei nicht getrennt lebenden Ehepaaren, eheähnlichen Gemeinschaften, (eingetragenen) Lebenspartnerschaften.
Es erfolgt kein Unterhaltsrückgriff gegenüber unterhaltsverpflichteten Kindern beziehungsweise Eltern mit einem Brutto-Jahreseinkommen unterhalb von 100.000 Euro.
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Ansprechpartner
Abteilung 41/2 - Sozialhilfe innerhalb und außerhalb von Einrichtungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02323 16-1650
E-Mail: soziales@herne.de
erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag
- Einkommens - /Vermögensnachweis e
- Mietvertrag/aktuelle Mietänderungsschreiben/aktuelle Ne ben - und Heizkostenabrechnungen
- Belege über laufende Ausgaben
- Falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis
- Falls vorhanden, bei Antragstellung wegen voller Erwerbs minderung : Rechtsgutachten/Bescheid des Rententrägers oder der Rentenversicherung über eine dauerhafte , volle Erwerbsminderung
- Falls vorhanden: Renten erst bescheid
- G egebenenfalls weitere Unterlagen
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
- Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können.
- Sie haben die Altersgrenze ( 66 – 67 Jahre) erreicht oder sind über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert ,
oder durchlaufen in einer Werkstatt für behinderte Men schen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Ein gangsverfahren und den Berufsbildungsbereich .
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herne
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bei Ihrem örtlichen oder überörtlichen Sozialhilfeträger ( Sozialamt ) oder über das Online - Portal .
- Sie reichen die vom Sozialhilfeträger angeforderten Nach-
weise ein. Eine Auflistung der einzureichenden Nachweise
finden Sie in der Beantragung der Leistung. - Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und errechnet
Ihre Bedarfe und zustehende Leistungen . - Wenn Sie einen Antr ag wegen dauerhafter voller Erwerbs-
minderung gestellt haben, werden entsprechende Nach-
weise geprüft oder von Ihrem Träger der Rentenversiche-
rung eingeholt. - Die zuständige Behörde entscheidet über Ihren Antrag und
teilt Ihnen das Ergebnis mit. Dazu erhalten Sie einen ent-
sprechenden Bescheid von Ihrer zuständigen Behörde. - Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungs-
bescheid, wird er abgelehnt, erhalten Sie einen Ableh-
nungsbescheid. - In beiden Fällen enthält der Bescheid die Gründe der Ent-
schei dung. Außerdem sind Informationen über die Möglich-
keit enthalten, gegen die Entscheidung Widerspruch einzu-
legen (Rechtsbehelfsbelehrung) . Da bei ist eine Angabe zur
Frist enthalten, innerhalb der Sie Widerspruch erheben kön-
nen. - Der Bewilligungsbescheid enth ält die Höhe der zu zahlen-
den Leistung und den Beginn der Zahlung. Ab dem genann-
ten Datum werden Ihnen die Ihnen zustehenden Leistungen
durch den zuständigen Träger in der Regel am Monatsan-
fang zur Verfügung gestellt.
Fristen
Fristtyp: Geltungsdauer
Dauer: bis 12 Monate
Bemerkung ( für weitere Informationen zur Frist ):
Sie können Leistungen ab dem ersten des Monat s erhalten, in dem
Sie Ihren Antrag gestellt haben.
Die Leistung wird in der Regel für zwölf Kalendermonate bewilligt.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, die Prüfung Ihres Antrags
aber zeitaufwändig ist, können Sie auch eine vorläufige Bewilligung
für sechs Monate erhalten.
Über die Erbringung von Geldleistungen ist hingegen vorläufig zu
entscheiden, wenn feststeht, dass eine Person dem personalen An-
wendungsbereich des 4. Kapitels des SGB XII unterfällt und
- zur Feststellung der weiteren Voraussetzun gen des An-
spruchs auf Geldleistungen voraussichtlich längere Zeit er-
forderlich ist und die weiteren Voraussetzungen für den An-
spruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen oder - ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach besteht
und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere
Zeit erforderlich ist.
Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist für die Weitergewährung
der Grundsicherungsleistungen zwar kein neuer Antrag erforderlich,
jedoch wird das Einkommen und Vermögen vor jeder We iterbewilli-
gung erneut geprüft.
Bearbeitungsdauer
Dauer: bis 6 Monate
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer :
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Besonderheiten des
Einzelfalls.
Kosten
Kostenart: kostenlos
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Herne
Öffnungszeiten:
Montag 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch und Donnerstag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Eine Terminvereinbarung ausserhalb der Öffnungszeiten und Übersendung von Unterlagen ist auch per Telefax beziehungsweise E-Mail möglich:
E-Mail: fb41-grundsicherung-ave@herne.de
Telefax: 02323/16-1233 9341
Weitere Informationen
Bezeichnung: Leitfaden des Bundesministeriums für Arbeit & Sozia les
URL: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publika- tionen/a207-sozialhilfe-und-grundsicherung.pdf?__blob=publication- File&v=1
optional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite:
Bezeichnung: FAQs der Deutschen Rentenversicherung
URL: https://www.deutsche-rentenversicher- ung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes- zur-Rente/FAQs/Grundsicherung/Grundsicher- ung_Liste.html#bb6afe43-ea61-49d6-8c63-419588b1a966
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW am 29.07.2022
Stichwörter
Hinweise für Herne