Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung

    Sozialhilfe beantragen

    Hinweise für Hamm

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Aufnahme / Entgegennahme von Rentenanträgen bei verminderter Erwerbsfähigkeit und Weiterleitung der Anträge an die zuständigen Rentenversicherungsträger

    Zuständigkeit:
    Alle Leistungsberechtigten, die in Hamm leben oder arbeiten, können unsere kompetente Unterstützung kostenfrei in Anspruch nehmen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7fd568d5d44ed0d739bbc41fbf6e1208

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Renten- und Versicherungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Südring 4-6

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-6020

    Fax: 02381 17-106033

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachstelle Leben im Alter

    Adresse

    Hausanschrift

    Sachsenweg 6

    59073 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-6750

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hamm

    Folgende Unterlagen im Original bzw. Angaben werden benötigt (In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen erforderlich sein):

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Falls Sie von einer Stelle zum Rentenantrag aufgefordert wurden (z.B. Agentur für Arbeit, JobCenter, Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse): Bringen Sie bitte das Aufforderungsschreiben mit
    • aktueller Versicherungsverlauf (aus diesem oder dem letzten Jahr). Wenn Sie keinen besitzen, fordern Sie diesen bitte bei Ihrem Rentenversicherungsträger an. Ohne aktuellen Versicherungsverlauf kann Ihr Antrag hier nicht bearbeitet werden. Achtung: Die jährliche "Renteninformation" reicht nicht aus. Wenn Ihr Versicherungsverlauf noch nicht vollständig ist, machen Sie bitte Angaben zu allen Lücken und legen Sie die entsprechenden Nachweise vor. Dies können z.B. sein: Schul- / Studiennachweise für Zeiten ab dem 17. Lebensjahr, Entgeltnachweise des Arbeitgebers, Sozialversicherungsausweis der ehem. DDR, Nachweise Krankengeld- / Arbeitslosengeldbezug usw.
    • Geburtsurkunden der Kinder (z.B. Familienbuch; gilt für Mütter und Väter)
    • Nachweise über Berufsausbildungen, z.B. Lehrvertrag / Gesellenbrief
    • Wenn Sie für eine Zeit der Arbeitslosigkeit vor dem 01.01.2012 von der Agentur für Arbeit bzw. von einem deutschen Arbeitsamt Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Eingliederungsgeld/ Eingliederungshilfe, Kurzarbeitergeld oder Schlechtwettergeld bezogen haben, bringen Sie bitte entsprechende Unterlagen mit
    • Falls Sie schwerbehindert sind:
      Anerkennungsbescheid / Gleichstellungsbescheid
      Falls die Schwerbehinderung abgelehnt wurde: Ablehnungsbescheid
    • Unterlagen zu Ihren aktuellen bzw. zukünftigen Einkünften (z.B. Renten, Arbeitseinkünfte, Sozialleistungen, wie z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder II, Sozialhilfe / Grundsicherung, Betriebs- / Zusatzrenten usw.)
    • Bankverbindung (IBAN). Angaben entnehmen Sie Ihren Kontoauszügen oder fragen Sie Ihre Bank
    • Angaben über Ihre Mitgliedschaft zu allen Krankenkassen seit dem 01.01.1995
    • Gesundheitskarte, soweit gesetzlich krankenversichert
    • Soweit eine bevollmächtigte Person den Antrag stellt: schriftliche Vollmacht


    Weiterhin werden möglichst vollständige Angaben zu den persönlichen Fragen in den Vordrucken R 0210 und R 0215 erbeten, die der medizinische Dienst der Deutschen Rentenversicherung für die Entscheidung über Ihren Antrag benötigt.
    Bitte füllen Sie diese Bögen sorgfältig aus und bringen Sie diese zur Antragstellung mit.

    Es ist nicht erforderlich, dass Sie sich ein ärztliches Attest ausstellen lassen. Wenn Sie aber  ärztliche Unterlagen besitzen, z.B. Gutachten, Atteste, Krankenhaus- und Arztberichte, bringen Sie diese bitte mit.


    Sofern Unklarheiten zu den Versicherungszeiten bestehen oder noch Versicherungszeiten nachzuweisen sind, sollte hierzu so früh wie möglich eine Kontoklärung beantragt werden.

     

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland

    • Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können.
    • Sie haben die Altersgrenze ( 66 – 67 Jahre) erreicht oder sind über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert ,
      oder durchlaufen in einer Werkstatt für behinderte Men schen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Ein gangsverfahren und den Berufsbildungsbereich .

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hamm

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bei Ihrem örtlichen oder überörtlichen Sozialhilfeträger ( Sozialamt ) oder über das Online - Portal .
    • Sie reichen die vom Sozialhilfeträger angeforderten Nach-
      weise ein. Eine Auflistung der einzureichenden Nachweise
      finden Sie in der Beantragung der Leistung.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und errechnet
      Ihre Bedarfe und zustehende Leistungen .
    • Wenn Sie einen Antr ag wegen dauerhafter voller Erwerbs-
      minderung gestellt haben, werden entsprechende Nach-
      weise geprüft oder von Ihrem Träger der Rentenversiche-
      rung eingeholt.
    • Die zuständige Behörde entscheidet über Ihren Antrag und
      teilt Ihnen das Ergebnis mit. Dazu erhalten Sie einen ent-
      sprechenden Bescheid von Ihrer zuständigen Behörde.
    • Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungs-
      bescheid, wird er abgelehnt, erhalten Sie einen Ableh-
      nungsbescheid.
    • In beiden Fällen enthält der Bescheid die Gründe der Ent-
      schei dung. Außerdem sind Informationen über die Möglich-
      keit enthalten, gegen die Entscheidung Widerspruch einzu-
      legen (Rechtsbehelfsbelehrung) . Da bei ist eine Angabe zur
      Frist enthalten, innerhalb der Sie Widerspruch erheben kön-
      nen.
    • Der Bewilligungsbescheid enth ält die Höhe der zu zahlen-
      den Leistung und den Beginn der Zahlung. Ab dem genann-
      ten Datum werden Ihnen die Ihnen zustehenden Leistungen
      durch den zuständigen Träger in der Regel am Monatsan-
      fang zur Verfügung gestellt.

    Fristen

    Fristtyp: Geltungsdauer
    Dauer: bis 12 Monate
    Bemerkung ( für weitere Informationen zur Frist ):


    Sie können Leistungen ab dem ersten des Monat s erhalten, in dem
    Sie Ihren Antrag gestellt haben.
    Die Leistung wird in der Regel für zwölf Kalendermonate bewilligt.
    Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, die Prüfung Ihres Antrags
    aber zeitaufwändig ist, können Sie auch eine vorläufige Bewilligung
    für sechs Monate erhalten.
    Über die Erbringung von Geldleistungen ist hingegen vorläufig zu
    entscheiden, wenn feststeht, dass eine Person dem personalen An-
    wendungsbereich des 4. Kapitels des SGB XII unterfällt und

    1. zur Feststellung der weiteren Voraussetzun gen des An-
      spruchs auf Geldleistungen voraussichtlich längere Zeit er-
      forderlich ist und die weiteren Voraussetzungen für den An-
      spruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen oder
    2. ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach besteht
      und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere
      Zeit erforderlich ist.  

    Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist für die Weitergewährung
    der Grundsicherungsleistungen zwar kein neuer Antrag erforderlich,
    jedoch wird das Einkommen und Vermögen vor jeder We iterbewilli-
    gung erneut geprüft.

    Bearbeitungsdauer

    Dauer: bis 6 Monate


    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer :
    Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Besonderheiten des
    Einzelfalls.

    Kosten

    Kostenart: kostenlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:


    Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird nach-
    rangig gewährt. Das bedeutet, Leistungsberechtigte sind verpflich-
    tet, sich selbst zu helfen und andere Sozialleistungen (z um Beispiel
    Renten, Wohngeld) oder Ansprüche gegen Dritte (z um Beispiel Un-
    terhaltsleistungen) vorrangig in A nspruch zu nehmen, wenn dies zur
    Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung ihrer Hil-
    febedürftigkeit führt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hamm

    Rechtsgrundlagen allgemein

    Sozialgesetzbuch 6. Buch (SGB VI)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW am 29.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Hamm

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de