Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung

    Sozialhilfe beantragen

    Hinweise für Rahden

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Personen die

    • die Regelaltersgrenze vollendet haben oder
    • das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind

    und ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sicherstellen können. 

    Grundsicherung wird nur auf Antrag gewährt. Die Antragstellung mit den erforderlichen Unterlagen erfolgt bein den zuständigen Sachbearbeiterinnen im Sachgebiet Ordnung und Soziales der Stadt Rahden. Die Anspruchsvoraussetzungen werden im Einzelfall geprüft.

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    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 20.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-0

    Fax: 05771 73-60

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Rahden

    Adresse

    Hausanschrift

    Lang Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73 0

    Fax: 05771 73 60

    E-Mail: info@rahden.de

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    Stadt Rahden

    Adresse

    Hausanschrift

    Lang Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73 0

    Fax: 05771 73 60

    E-Mail: info@rahden.de

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    Technisch geändert am 27.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rahden

    Welche Unterlagen und Nachweise für die Prüfung des Leistungsanspruchs erforderlich sind, teilt Ihnen Ihre zuständige Sachbearbeiterin im Rahmen eines vorab geführten Beratungsgespräches mit. 

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland

    • Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können.
    • Sie haben die Altersgrenze ( 66 – 67 Jahre) erreicht oder sind über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert ,
      oder durchlaufen in einer Werkstatt für behinderte Men schen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Ein gangsverfahren und den Berufsbildungsbereich .

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rahden

    4. Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rahden

    Für die Antragstellung bzw. ein erstes Beratungsgespräch wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, die telefonisch oder per E-Mail möglich ist.

    Fristen

    Fristtyp: Geltungsdauer
    Dauer: bis 12 Monate
    Bemerkung ( für weitere Informationen zur Frist ):


    Sie können Leistungen ab dem ersten des Monat s erhalten, in dem
    Sie Ihren Antrag gestellt haben.
    Die Leistung wird in der Regel für zwölf Kalendermonate bewilligt.
    Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, die Prüfung Ihres Antrags
    aber zeitaufwändig ist, können Sie auch eine vorläufige Bewilligung
    für sechs Monate erhalten.
    Über die Erbringung von Geldleistungen ist hingegen vorläufig zu
    entscheiden, wenn feststeht, dass eine Person dem personalen An-
    wendungsbereich des 4. Kapitels des SGB XII unterfällt und

    1. zur Feststellung der weiteren Voraussetzun gen des An-
      spruchs auf Geldleistungen voraussichtlich längere Zeit er-
      forderlich ist und die weiteren Voraussetzungen für den An-
      spruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen oder
    2. ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach besteht
      und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere
      Zeit erforderlich ist.  

    Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist für die Weitergewährung
    der Grundsicherungsleistungen zwar kein neuer Antrag erforderlich,
    jedoch wird das Einkommen und Vermögen vor jeder We iterbewilli-
    gung erneut geprüft.

    Bearbeitungsdauer

    Dauer: bis 6 Monate


    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer :
    Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Besonderheiten des
    Einzelfalls.

    Kosten

    Kostenart: kostenlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:


    Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird nach-
    rangig gewährt. Das bedeutet, Leistungsberechtigte sind verpflich-
    tet, sich selbst zu helfen und andere Sozialleistungen (z um Beispiel
    Renten, Wohngeld) oder Ansprüche gegen Dritte (z um Beispiel Un-
    terhaltsleistungen) vorrangig in A nspruch zu nehmen, wenn dies zur
    Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung ihrer Hil-
    febedürftigkeit führt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rahden

    Öffnungszeiten:

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.00 bis 9.00 Uhr (freie Sprechstunde) sowie nach Terminvereinbarung. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW am 29.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Rahden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de