Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung

    Sozialhilfe beantragen

    Hinweise für Löhne

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann beantragen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und dauerhaft voll erwerbsgemindert ist oder die gesetzliche Altersgrenze erreicht hat.

    Für Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren wurden, gilt die Altersgrenze von 65 Jahren. Für Personen, die später geboren wurden, wird die Altersgrenze schrittweise bis zum 67. Lebensjahr angehoben.

    Dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, täglich mindestens drei Stunden zu arbeiten. Der Träger der Rentenversicherung prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen und erstellt ein Gutachten.

    Anspruchsberechtigt ist, wer seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus seinem Einkommen und Vermögen bestreiten kann.

    Der Umfang der Leistungen richtet sich nach § 42 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII) und entspricht im Wesentlichen denen der Hilfe zum Lebensunterhalt in der Sozialhilfe.

    Grundsicherung wird auf Antrag gewährt. Die Antragstellung mit den erforderlichen Unterlagen erfolgt bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern im Bereich "Wirtschaftliche Hilfen" der Stadt Löhne. Die Anspruchsvoraussetzungen werden im Einzelfall geprüft.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 20.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Löhne

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05732 100 329

    Fax: 05732 100 9735

    E-Mail: soziales@loehne.de

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    50.21 Wirtschaftliche Hilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Löhne

    Welche Nachweise und Unterlagen für die Prüfung und die Berechnung Ihres Leistungsanspruchs benötigt werden, teilt Ihnen Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihr zuständiger Sachbearbeiter im Rahmen des Antragsgesprächs mit.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Löhne

    Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die

    • die Regelaltersgrenze vollendet haben,

    oder

    • das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind

    und ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Löhne

    4. Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Löhne

    Für die Antragstellung bzw. ein erstes Beratungsgespräch wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, die sowohl telefonisch als auch per E-Mail möglich ist.

    Fristen

    Fristtyp: Geltungsdauer
    Dauer: bis 12 Monate
    Bemerkung ( für weitere Informationen zur Frist ):


    Sie können Leistungen ab dem ersten des Monat s erhalten, in dem
    Sie Ihren Antrag gestellt haben.
    Die Leistung wird in der Regel für zwölf Kalendermonate bewilligt.
    Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, die Prüfung Ihres Antrags
    aber zeitaufwändig ist, können Sie auch eine vorläufige Bewilligung
    für sechs Monate erhalten.
    Über die Erbringung von Geldleistungen ist hingegen vorläufig zu
    entscheiden, wenn feststeht, dass eine Person dem personalen An-
    wendungsbereich des 4. Kapitels des SGB XII unterfällt und

    1. zur Feststellung der weiteren Voraussetzun gen des An-
      spruchs auf Geldleistungen voraussichtlich längere Zeit er-
      forderlich ist und die weiteren Voraussetzungen für den An-
      spruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen oder
    2. ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach besteht
      und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere
      Zeit erforderlich ist.  

    Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist für die Weitergewährung
    der Grundsicherungsleistungen zwar kein neuer Antrag erforderlich,
    jedoch wird das Einkommen und Vermögen vor jeder We iterbewilli-
    gung erneut geprüft.

    Bearbeitungsdauer

    Dauer: bis 6 Monate


    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer :
    Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Besonderheiten des
    Einzelfalls.

    Kosten

    Kostenart: kostenlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:


    Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird nach-
    rangig gewährt. Das bedeutet, Leistungsberechtigte sind verpflich-
    tet, sich selbst zu helfen und andere Sozialleistungen (z um Beispiel
    Renten, Wohngeld) oder Ansprüche gegen Dritte (z um Beispiel Un-
    terhaltsleistungen) vorrangig in A nspruch zu nehmen, wenn dies zur
    Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung ihrer Hil-
    febedürftigkeit führt.

    Weitere Informationen

    Bezeichnung: Leitfaden des Bundesministeriums für Arbeit & Sozia les

    URL: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publika- tionen/a207-sozialhilfe-und-grundsicherung.pdf?__blob=publication- File&v=1


    optional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite:


    Bezeichnung: FAQs der Deutschen Rentenversicherung

    URL: https://www.deutsche-rentenversicher- ung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes- zur-Rente/FAQs/Grundsicherung/Grundsicher- ung_Liste.html#bb6afe43-ea61-49d6-8c63-419588b1a966

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW am 29.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Löhne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de