Sozialhilfe beantragen
Hinweise für Bad Honnef
Beschreibung
Hinweise für Bad Honnef
Hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, haben Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII.
Sie können Grundsicherung erhalten, wenn Sie über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die für den Rentenbeginn maßgebliche Altersgrenze erreicht haben. Voraussetzung ist, dass Ihr eigenes Einkommen und Vermögen oder das Ihres Ehe- oder Lebenspartners beziehungsweise Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin nicht ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.
Anspruch auf Leistungen haben folglich:
- Personen, die die Altersgrenze erreicht haben sowie,
- Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind,
sofern diese ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend oder nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, sicherstellen können.
Die Grundsicherung umfasst
- den jeweils gültigen Regelbedarfssatz,
- die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, soweit diese angemessen sind
- Bedarf für eine Kranken- und Pflegeversicherung
- ggfs. Mehrbedarfe
- bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G
- bei Krankheit, wenn ein ernährungsbedingter Mehrbedarf entsteht, z.B. bei Zöliakie oder Mukoviszidose,
- bei dezentraler Warmwassererzeugung
- bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G
Hinweis:
- Der Erhalt von Grundsicherung nach SGB XII schließt vergleichbare Leistungen der sozialen Absicherung aus (Hilfe zum Lebensunterhalt, Bürgergeld, Wohngeld etc.)! Dies bedeutet, dass nur eine soziale Leistung beantragt werden kann.
- Grundsicherung können Sie auch bei stationärer Unterbringung, beispielsweise in einer Pflegeeinrichtung, erhalten. Anträge dieser Art können Sie beim Rhein-Sieg-Kreis stellen.
Beantragung
Einen Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie zukünftig über ie Sozialplattform NRW beantragen. Informationen dazu werden zeitnah hier bekannt gegeben.
Alternativ können Sie Kontakt mit der zuständigen Stelle aufnehmen (sozial@bad-honnef.de) und den Antrag anfordern. Mit dem von Ihnen ausgefüllten Dokument können Sie einen Antrag entweder persönlich vor Ort oder aber per Post stellen.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis
- Krankenversicherungsnachweis
- Schwerbehinderten-Nachweis
- Nachweise über dauerhafte und volle Erwerbsminderung (z.B. Rentenbescheid, Beschäftigung in einer Werkstätte für behinderte Menschen, Amtsärztliches Gutachten des Jobcenters)
- Nachweise über Einkommen - auch des Ehe- oder Lebenspartners beziehungsweise der Ehe- oder Lebenspartnerin
- Nachweise über vorhandenes Vermögen (z.B. Grundbesitz, Sparguthaben, Lebensversicherung)
- Nachweise über Ausgaben (z.B. Mietvertrag, Mietquittungen, Heizkosten, Unterlagen über Versicherungsbeiträge)
- falls vorhanden: Scheidungsurteil, Unterhaltstitel
- ... (Aufzählung nicht abschließend)
Formulare
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Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
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Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
- Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können.
- Sie haben die Altersgrenze (66 – 67 Jahre) erreicht oder sind über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert,
oder durchlaufen in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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- Sie stellen den Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bei Ihrem örtlichen oder überörtlichen Sozialhilfeträger (Sozialamt) oder über das Online-Portal.
- Sie reichen die vom Sozialhilfeträger angeforderten Nach-
weise ein. Eine Auflistung der einzureichenden Nachweise
finden Sie in der Beantragung der Leistung. - Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und errechnet
Ihre Bedarfe und zustehende Leistungen. - Wenn Sie einen Antrag wegen dauerhafter voller Erwerbs-
minderung gestellt haben, werden entsprechende Nach-
weise geprüft oder von Ihrem Träger der Rentenversiche-
rung eingeholt. - Die zuständige Behörde entscheidet über Ihren Antrag und
teilt Ihnen das Ergebnis mit. Dazu erhalten Sie einen ent-
sprechenden Bescheid von Ihrer zuständigen Behörde. - Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungs-
bescheid, wird er abgelehnt, erhalten Sie einen Ableh-
nungsbescheid. - In beiden Fällen enthält der Bescheid die Gründe der Ent-
scheidung. Außerdem sind Informationen über die Möglich-
keit enthalten, gegen die Entscheidung Widerspruch einzu-
legen (Rechtsbehelfsbelehrung). Dabei ist eine Angabe zur
Frist enthalten, innerhalb der Sie Widerspruch erheben kön-
nen. - Der Bewilligungsbescheid enthält die Höhe der zu zahlen-
den Leistung und den Beginn der Zahlung. Ab dem genann-
ten Datum werden Ihnen die Ihnen zustehenden Leistungen
durch den zuständigen Träger in der Regel am Monatsan-
fang zur Verfügung gestellt.
Fristen
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Fristtyp: Geltungsdauer
Dauer: bis 12 Monate
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
Sie können Leistungen ab dem ersten des Monats erhalten, in dem
Sie Ihren Antrag gestellt haben.
Die Leistung wird in der Regel für zwölf Kalendermonate bewilligt.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, die Prüfung Ihres Antrags
aber zeitaufwändig ist, können Sie auch eine vorläufige Bewilligung
für sechs Monate erhalten.
Über die Erbringung von Geldleistungen ist hingegen vorläufig zu
entscheiden, wenn feststeht, dass eine Person dem personalen An-
wendungsbereich des 4. Kapitels des SGB XII unterfällt und
- zur Feststellung der weiteren Voraussetzungen des An-
spruchs auf Geldleistungen voraussichtlich längere Zeit er-
forderlich ist und die weiteren Voraussetzungen für den An-
spruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen oder - ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach besteht
und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere
Zeit erforderlich ist.
Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist für die Weitergewährung
der Grundsicherungsleistungen zwar kein neuer Antrag erforderlich,
jedoch wird das Einkommen und Vermögen vor jeder Weiterbewilli-
gung erneut geprüft.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bad Honnef
Dauer: bis 6 Monate
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Besonderheiten des
Einzelfalls.
Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bad Honnef
Es gibt folgende Hinweise:
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird nach-
rangig gewährt. Das bedeutet, Leistungsberechtigte sind verpflich-
tet, sich selbst zu helfen und andere Sozialleistungen (zum Beispiel
Renten, Wohngeld) oder Ansprüche gegen Dritte (zum Beispiel Un-
terhaltsleistungen) vorrangig in Anspruch zu nehmen, wenn dies zur
Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung ihrer Hil-
febedürftigkeit führt.
Weitere Informationen
Hinweise für Bad Honnef
Bezeichnung: Leitfaden des Bundesministeriums für Arbeit & Soziales
URL: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publika- tionen/a207-sozialhilfe-und-grundsicherung.pdf?__blob=publication- File&v=1
optional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite:
Bezeichnung: FAQs der Deutschen Rentenversicherung
URL: https://www.deutsche-rentenversicher- ung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes- zur-Rente/FAQs/Grundsicherung/Grundsicher- ung_Liste.html#bb6afe43-ea61-49d6-8c63-419588b1a966
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW am 29.07.2022
Stichwörter
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