Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung

    Sozialhilfe beantragen

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind eine Leistung der Sozialhilfe nach dem SGB XII.

    Wer Ihre*n richtige*r Ansprechpartner*in ist, hängt von Ihrer derzeitigen Wohnsituation ab.

    Wenn Sie in einer stationären Einrichtung leben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden des Teams 50.2 (Hilfe zur Pflege)

    Leben Sie in einer besonderen Wohnform, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden des Teams 50.3 (BTHG)

    Wenn Sie in einer Mietswohnung- /oder Mietshaus oder einer Eigentumswohnung /-haus leben, wenden Sie sich bitte je nach Wohnort an die zuständigen Mitarbeitenden des Team 50.4 an den Standorten Euskirchen, Mechernich oder Schleiden. Einen allgemeinen Kontakt finden Sie rechts in der Spalte. Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter*in finden Sie weiter unten.

     

    Unser Sozialsystem bietet insgesamt drei Leistungssysteme zur Absicherung des Lebensunterhalts:

    Die ersten beiden Systeme sind Bestandteile der Sozialhilfe nach SGB XII und werden je nach Wohnsituation durch die Mitarbeitenden des Kreises Euskirchen von Team 50.1 (stationär), 50.3 (besondere Wohnform) oder 50.4 (eigenständige Wohnsituation) erbracht.

    Das dritte System - die Grundsicherung für Arbeitsuchende - bezieht sich auf das Zweite Buch Sozialgesetzbuch und wird durch das Jobcenter EU-Aktiv erbracht.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 01.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Euskirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02251 150

    Fax: 02251 15 666

    E-Mail: mailbox@kreis-euskirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt SGB XII

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Euskirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02251 150

    Fax: 02251 15 666

    E-Mail: mailbox@kreis-euskirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefüllter Antrag
    • Einkommens - /Vermögensnachweis e
    • Mietvertrag/aktuelle Mietänderungsschreiben/aktuelle Ne ben - und Heizkostenabrechnungen
    • Belege über laufende Ausgaben
    • Falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis
    • Falls vorhanden, bei Antragstellung wegen voller Erwerbs minderung : Rechtsgutachten/Bescheid des Rententrägers oder der Rentenversicherung über eine dauerhafte , volle Erwerbsminderung
    • Falls vorhanden: Renten erst bescheid
    • G egebenenfalls weitere Unterlagen

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Euskirchen

    Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Menschen beanspruchen, die ihren Lebensunterhalt

    • weder aus eigenen Kräften (z.B Einsatz der Arbeitskraft),
    • noch aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen)
    • noch mit Hilfe anderer (z.B. Ehepartner*in, Eltern, Kinder)

     

    bestreiten können und

    • die Altersgrenze erreicht haben oder
    • dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder
    • in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder vergleichbarer Einrichtung beschäftigt sind

     

    und

    • keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII haben.

     

    Wichtig ist, dass die dauerhafte volle Erwerbsminderung durch den Träger der Rentenversicherung festgestellt werden muss und diese Entscheidung für die Erwerbsfähigkeit und die Zuordnung zu den Leistungssystemen bindend für alle Sozialleistungsträger ist.

    Weitergehende Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung finden Sie unter www.sozialplattform.de. Hierüber können Sie Ihren Antrag auch online stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Euskirchen

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bei Ihrem örtlichen oder überörtlichen Sozialhilfeträger ( Sozialamt ) oder über das Online - Portal .
    • Sie reichen die vom Sozialhilfeträger angeforderten Nach-
      weise ein. Eine Auflistung der einzureichenden Nachweise
      finden Sie in der Beantragung der Leistung.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und errechnet
      Ihre Bedarfe und zustehende Leistungen .
    • Wenn Sie einen Antr ag wegen dauerhafter voller Erwerbs-
      minderung gestellt haben, werden entsprechende Nach-
      weise geprüft oder von Ihrem Träger der Rentenversiche-
      rung eingeholt.
    • Die zuständige Behörde entscheidet über Ihren Antrag und
      teilt Ihnen das Ergebnis mit. Dazu erhalten Sie einen ent-
      sprechenden Bescheid von Ihrer zuständigen Behörde.
    • Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungs-
      bescheid, wird er abgelehnt, erhalten Sie einen Ableh-
      nungsbescheid.
    • In beiden Fällen enthält der Bescheid die Gründe der Ent-
      schei dung. Außerdem sind Informationen über die Möglich-
      keit enthalten, gegen die Entscheidung Widerspruch einzu-
      legen (Rechtsbehelfsbelehrung) . Da bei ist eine Angabe zur
      Frist enthalten, innerhalb der Sie Widerspruch erheben kön-
      nen.
    • Der Bewilligungsbescheid enth ält die Höhe der zu zahlen-
      den Leistung und den Beginn der Zahlung. Ab dem genann-
      ten Datum werden Ihnen die Ihnen zustehenden Leistungen
      durch den zuständigen Träger in der Regel am Monatsan-
      fang zur Verfügung gestellt.

    Fristen

    Fristtyp: Geltungsdauer
    Dauer: bis 12 Monate
    Bemerkung ( für weitere Informationen zur Frist ):


    Sie können Leistungen ab dem ersten des Monat s erhalten, in dem
    Sie Ihren Antrag gestellt haben.
    Die Leistung wird in der Regel für zwölf Kalendermonate bewilligt.
    Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, die Prüfung Ihres Antrags
    aber zeitaufwändig ist, können Sie auch eine vorläufige Bewilligung
    für sechs Monate erhalten.
    Über die Erbringung von Geldleistungen ist hingegen vorläufig zu
    entscheiden, wenn feststeht, dass eine Person dem personalen An-
    wendungsbereich des 4. Kapitels des SGB XII unterfällt und

    1. zur Feststellung der weiteren Voraussetzun gen des An-
      spruchs auf Geldleistungen voraussichtlich längere Zeit er-
      forderlich ist und die weiteren Voraussetzungen für den An-
      spruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen oder
    2. ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach besteht
      und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere
      Zeit erforderlich ist.  

    Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist für die Weitergewährung
    der Grundsicherungsleistungen zwar kein neuer Antrag erforderlich,
    jedoch wird das Einkommen und Vermögen vor jeder We iterbewilli-
    gung erneut geprüft.

    Bearbeitungsdauer

    Dauer: bis 6 Monate


    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer :
    Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Besonderheiten des
    Einzelfalls.

    Kosten

    Kostenart: kostenlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Euskirchen

    Bitte wenden Sie sich an den jeweiligen Sozialhilfe-Standort, der für Ihr Gebiet zuständig ist.

    Standort Euskirchen

    • Bad Münstereifel
    • Euskirchen
    • Weilerswist

    Standort Mechernich

    • Mechernich
    • Zülpich

    Standort Schleiden

    • Blankenheim
    • Dahlem
    • Hellenthal
    • Kall
    • Nettersheim
    • Schleiden

    Für den Standort Euskirchen sind folgende Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter tätig. Bitte wählen Sie entsprechend der Buchstabenzuordnung Ihres Nachnamens aus:

    A-Brem und Kem-Kil: Frau Kolb

    Bren-E und Klin-Klz: Frau Werner

    Karb-Kaz und U-Z: Frau Franz

    Kb-Kel und Lau-Mur: Herr Hofmeister

    Km-Kol und Mus-Reg: Frau Hupp

    F-Gh, Gole-Hae und Kim-Klim: Herr Schröder

    Schum-T: Herr Meister

    Reh-Schul: Frau Odenbach

    Gl-Gold und Koq-Lat: Frau Overkamp

    Has-Kara und Kom-Kop: Frau Schmitz

     

    Für den Standort Mechernich sind folgende Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter tätig. Bitte wählen Sie entsprechend der Buchstabenzuordnung Ihres Nachnamens aus:

    A-Gl: Frau Fischer

    Gm-Lh: Frau Matauschek

    Li-R: Frau Hück

    S-Z: Frau Krohn

     

    Für den Standort Schleiden sind folgende Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter tätig. Bitte wählen Sie entsprechend der Buchstabenzuordnung Ihres Nachnamens aus:

    A, B, D, E: Frau Fritze

    C, F-J: Frau Henz

    K-Me: Frau Kaufmann

    Mf-Schm: Frau Jahnke

    Schn-Z: Frau Krein

     

    Als Teamleitung für diesen Bereich:

    Herr Christoph Liermann

    Weitere Informationen

    Bezeichnung: Leitfaden des Bundesministeriums für Arbeit & Sozia les

    URL: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publika- tionen/a207-sozialhilfe-und-grundsicherung.pdf?__blob=publication- File&v=1


    optional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite:


    Bezeichnung: FAQs der Deutschen Rentenversicherung

    URL: https://www.deutsche-rentenversicher- ung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes- zur-Rente/FAQs/Grundsicherung/Grundsicher- ung_Liste.html#bb6afe43-ea61-49d6-8c63-419588b1a966

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW am 29.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Euskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de