Sozialhilfe beantragen
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind eine Leistung der Sozialhilfe nach dem SGB XII.
Wer Ihre*n richtige*r Ansprechpartner*in ist, hängt von Ihrer derzeitigen Wohnsituation ab.
Wenn Sie in einer stationären Einrichtung leben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden des Teams 50.2 (Hilfe zur Pflege)
Leben Sie in einer besonderen Wohnform, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden des Teams 50.3 (BTHG)
Wenn Sie in einer Mietswohnung- /oder Mietshaus oder einer Eigentumswohnung /-haus leben, wenden Sie sich bitte je nach Wohnort an die zuständigen Mitarbeitenden des Team 50.4 an den Standorten Euskirchen, Mechernich oder Schleiden. Einen allgemeinen Kontakt finden Sie rechts in der Spalte. Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter*in finden Sie weiter unten.
Unser Sozialsystem bietet insgesamt drei Leistungssysteme zur Absicherung des Lebensunterhalts:
- die Hilfe zum Lebensunterhalt
- die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- die Grundsicherung für Arbeitsuchende - Jobcenter
Die ersten beiden Systeme sind Bestandteile der Sozialhilfe nach SGB XII und werden je nach Wohnsituation durch die Mitarbeitenden des Kreises Euskirchen von Team 50.1 (stationär), 50.3 (besondere Wohnform) oder 50.4 (eigenständige Wohnsituation) erbracht.
Das dritte System - die Grundsicherung für Arbeitsuchende - bezieht sich auf das Zweite Buch Sozialgesetzbuch und wird durch das Jobcenter EU-Aktiv erbracht.
Online-Dienste
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Euskirchen
- Ausgefüllter Antrag
- Einkommens-/Vermögensnachweise
- Mietvertrag/aktuelle Mietänderungsschreiben/aktuelle Neben- und Heizkostenabrechnungen
- Belege über laufende Ausgaben
- Falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis
- Falls vorhanden, bei Antragstellung wegen voller Erwerbsminderung: Rechtsgutachten/Bescheid des Rententrägers oder der Rentenversicherung über eine dauerhafte, volle Erwerbsminderung
- Falls vorhanden: Rentenerstbescheid
- Gegebenenfalls weitere Unterlagen
Formulare
Hinweise für Euskirchen
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Hinweise für Euskirchen
Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
- Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können.
- Sie haben die Altersgrenze (66 – 67 Jahre) erreicht oder sind über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert,
oder durchlaufen in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Euskirchen
Verfahrensablauf
Hinweise für Euskirchen
- Sie stellen den Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bei Ihrem örtlichen oder überörtlichen Sozialhilfeträger (Sozialamt) oder über das Online-Portal.
- Sie reichen die vom Sozialhilfeträger angeforderten Nach-
weise ein. Eine Auflistung der einzureichenden Nachweise
finden Sie in der Beantragung der Leistung. - Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und errechnet
Ihre Bedarfe und zustehende Leistungen. - Wenn Sie einen Antrag wegen dauerhafter voller Erwerbs-
minderung gestellt haben, werden entsprechende Nach-
weise geprüft oder von Ihrem Träger der Rentenversiche-
rung eingeholt. - Die zuständige Behörde entscheidet über Ihren Antrag und
teilt Ihnen das Ergebnis mit. Dazu erhalten Sie einen ent-
sprechenden Bescheid von Ihrer zuständigen Behörde. - Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungs-
bescheid, wird er abgelehnt, erhalten Sie einen Ableh-
nungsbescheid. - In beiden Fällen enthält der Bescheid die Gründe der Ent-
scheidung. Außerdem sind Informationen über die Möglich-
keit enthalten, gegen die Entscheidung Widerspruch einzu-
legen (Rechtsbehelfsbelehrung). Dabei ist eine Angabe zur
Frist enthalten, innerhalb der Sie Widerspruch erheben kön-
nen. - Der Bewilligungsbescheid enthält die Höhe der zu zahlen-
den Leistung und den Beginn der Zahlung. Ab dem genann-
ten Datum werden Ihnen die Ihnen zustehenden Leistungen
durch den zuständigen Träger in der Regel am Monatsan-
fang zur Verfügung gestellt.
Fristen
Hinweise für Euskirchen
Fristtyp: Geltungsdauer
Dauer: bis 12 Monate
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
Sie können Leistungen ab dem ersten des Monats erhalten, in dem
Sie Ihren Antrag gestellt haben.
Die Leistung wird in der Regel für zwölf Kalendermonate bewilligt.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, die Prüfung Ihres Antrags
aber zeitaufwändig ist, können Sie auch eine vorläufige Bewilligung
für sechs Monate erhalten.
Über die Erbringung von Geldleistungen ist hingegen vorläufig zu
entscheiden, wenn feststeht, dass eine Person dem personalen An-
wendungsbereich des 4. Kapitels des SGB XII unterfällt und
- zur Feststellung der weiteren Voraussetzungen des An-
spruchs auf Geldleistungen voraussichtlich längere Zeit er-
forderlich ist und die weiteren Voraussetzungen für den An-
spruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen oder - ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach besteht
und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere
Zeit erforderlich ist.
Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist für die Weitergewährung
der Grundsicherungsleistungen zwar kein neuer Antrag erforderlich,
jedoch wird das Einkommen und Vermögen vor jeder Weiterbewilli-
gung erneut geprüft.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Euskirchen
Dauer: bis 6 Monate
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Besonderheiten des
Einzelfalls.
Kosten
Hinweise für Euskirchen
Kostenart: kostenlos
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Euskirchen
Es gibt folgende Hinweise:
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird nach-
rangig gewährt. Das bedeutet, Leistungsberechtigte sind verpflich-
tet, sich selbst zu helfen und andere Sozialleistungen (zum Beispiel
Renten, Wohngeld) oder Ansprüche gegen Dritte (zum Beispiel Un-
terhaltsleistungen) vorrangig in Anspruch zu nehmen, wenn dies zur
Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung ihrer Hil-
febedürftigkeit führt.
Weitere Informationen
Hinweise für Euskirchen
Bezeichnung: Leitfaden des Bundesministeriums für Arbeit & Soziales
URL: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publika- tionen/a207-sozialhilfe-und-grundsicherung.pdf?__blob=publication- File&v=1
optional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite:
Bezeichnung: FAQs der Deutschen Rentenversicherung
URL: https://www.deutsche-rentenversicher- ung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes- zur-Rente/FAQs/Grundsicherung/Grundsicher- ung_Liste.html#bb6afe43-ea61-49d6-8c63-419588b1a966
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW am 29.07.2022
Stichwörter
Hinweise für Euskirchen