Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Hinweise für Moers
Beschreibung
Hinweise für Moers
Älteren und dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und bestreiten können, ist auf Antrag Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu leisten.
Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Altersgrenze wie folgt angehoben:
Staffelung des Renteneintrittalters
für den Geburtsjahrgang erfolgt eine Anhebung um Monate auf Vollendung eines Lebensalters von Monate 1947 1 65 1 1948 2 65 2 1949 3 65 3 1950 4 65 4 1951 5 65 5 1952 6 65 6 1953 7 65 7 1954 8 65 8 1955 9 65 9 1956 10 65 10 1957 11 65 11 1958 12 66 1959 14 66 2 1960 16 66 4 1961 18 66 6 1962 20 66 8 1963 22 66 10 1964 24 67Dauerhaft voll Erwerbsgemindert ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Absatz 2 des Sechsten Buches ist und bei dem unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.
Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners sowie des Partners einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft sind zu berücksichtigen.
Verfügt ein Kind oder verfügen die Eltern gemeinsam über ein jährliches Gesamteinkommen ab 100.000 Euro, besteht kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.
Bei Antragstellung sind die gleichen Unterlagen mitzubringen, wie bei der Beantragung von Hilfe zum Lebensunterhalt.
Nähere Informationen mit Berechnung im Infoblatt (siehe Informationen zum Herunterladen).
Sozialticket
Mit dem SozialTicket für Stadt oder Kreis sind Sie zum kleinen Preis in Ihrem Gebiet unterwegs.
Personen, die Sozialleistungen der Stadt Moers (Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungsgesetz) erhalten, sind berechtigt dieses Ticket in Anspruch zu nehmen.
Dazu wird ein sogenannter Berechtigungsausweis ausgestellt. Dieser berechtigt Sie zum Erwerb eines vergünstigten Monats-Fahrscheines für alle Busse und Bahnen im Kreis Wesel. Die Ausstellung des Sozialtickets erfolgt dann mit dem Berechtigungsausweis in den Kundencentern der Verkehrsunternehmen.
Sollten Sie Fahrten über den Kreis Wesel hinaus nutzen wollen, können Sie ein Zusatzticket erwerben. Das von Ihnen erworbene Monatsticket ist immer vom ersten bis zum letzten Tag eines Monats gültig. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Kundencenter der Verkehrsunternehmen.
Den Berechtigungsausweis erhalten Sie bei der zuständigen Verwaltungskraft, der für Ihre Leistungsgewährung zuständig ist oder kann online über das unten verlinkte Formular beantragt werden.
Erhalten Sie Leistungen vom Jobcenter, wenden Sie sich bitte zwecks Ausstellung des Sozialtickets direkt an das Jobcenter.
Auflistung der Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen mit Buchstabenzuordnung
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
07.2 Fachdienst - Sozialgesetzbuch XII und Asylbewerberleistungsgesetz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: Soziales@Moers.de
erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag
- Einkommens - /Vermögensnachweis e
- Mietvertrag/aktuelle Mietänderungsschreiben/aktuelle Ne ben - und Heizkostenabrechnungen
- Belege über laufende Ausgaben
- Falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis
- Falls vorhanden, bei Antragstellung wegen voller Erwerbs minderung : Rechtsgutachten/Bescheid des Rententrägers oder der Rentenversicherung über eine dauerhafte , volle Erwerbsminderung
- Falls vorhanden: Renten erst bescheid
- G egebenenfalls weitere Unterlagen
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
- Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können.
- Sie haben die Altersgrenze ( 66 – 67 Jahre) erreicht oder sind über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert ,
oder durchlaufen in einer Werkstatt für behinderte Men schen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Ein gangsverfahren und den Berufsbildungsbereich .
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Moers
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bei Ihrem örtlichen oder überörtlichen Sozialhilfeträger ( Sozialamt ) oder über das Online - Portal .
- Sie reichen die vom Sozialhilfeträger angeforderten Nach-
weise ein. Eine Auflistung der einzureichenden Nachweise
finden Sie in der Beantragung der Leistung. - Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und errechnet
Ihre Bedarfe und zustehende Leistungen . - Wenn Sie einen Antr ag wegen dauerhafter voller Erwerbs-
minderung gestellt haben, werden entsprechende Nach-
weise geprüft oder von Ihrem Träger der Rentenversiche-
rung eingeholt. - Die zuständige Behörde entscheidet über Ihren Antrag und
teilt Ihnen das Ergebnis mit. Dazu erhalten Sie einen ent-
sprechenden Bescheid von Ihrer zuständigen Behörde. - Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungs-
bescheid, wird er abgelehnt, erhalten Sie einen Ableh-
nungsbescheid. - In beiden Fällen enthält der Bescheid die Gründe der Ent-
schei dung. Außerdem sind Informationen über die Möglich-
keit enthalten, gegen die Entscheidung Widerspruch einzu-
legen (Rechtsbehelfsbelehrung) . Da bei ist eine Angabe zur
Frist enthalten, innerhalb der Sie Widerspruch erheben kön-
nen. - Der Bewilligungsbescheid enth ält die Höhe der zu zahlen-
den Leistung und den Beginn der Zahlung. Ab dem genann-
ten Datum werden Ihnen die Ihnen zustehenden Leistungen
durch den zuständigen Träger in der Regel am Monatsan-
fang zur Verfügung gestellt.
Fristen
Fristtyp: Geltungsdauer
Dauer: bis 12 Monate
Bemerkung ( für weitere Informationen zur Frist ):
Sie können Leistungen ab dem ersten des Monat s erhalten, in dem
Sie Ihren Antrag gestellt haben.
Die Leistung wird in der Regel für zwölf Kalendermonate bewilligt.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, die Prüfung Ihres Antrags
aber zeitaufwändig ist, können Sie auch eine vorläufige Bewilligung
für sechs Monate erhalten.
Über die Erbringung von Geldleistungen ist hingegen vorläufig zu
entscheiden, wenn feststeht, dass eine Person dem personalen An-
wendungsbereich des 4. Kapitels des SGB XII unterfällt und
- zur Feststellung der weiteren Voraussetzun gen des An-
spruchs auf Geldleistungen voraussichtlich längere Zeit er-
forderlich ist und die weiteren Voraussetzungen für den An-
spruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen oder - ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach besteht
und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere
Zeit erforderlich ist.
Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist für die Weitergewährung
der Grundsicherungsleistungen zwar kein neuer Antrag erforderlich,
jedoch wird das Einkommen und Vermögen vor jeder We iterbewilli-
gung erneut geprüft.
Bearbeitungsdauer
Dauer: bis 6 Monate
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer :
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Besonderheiten des
Einzelfalls.
Kosten
Kostenart: kostenlos
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird nach-
rangig gewährt. Das bedeutet, Leistungsberechtigte sind verpflich-
tet, sich selbst zu helfen und andere Sozialleistungen (z um Beispiel
Renten, Wohngeld) oder Ansprüche gegen Dritte (z um Beispiel Un-
terhaltsleistungen) vorrangig in A nspruch zu nehmen, wenn dies zur
Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung ihrer Hil-
febedürftigkeit führt.
Weitere Informationen
Bezeichnung: Leitfaden des Bundesministeriums für Arbeit & Sozia les
URL: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publika- tionen/a207-sozialhilfe-und-grundsicherung.pdf?__blob=publication- File&v=1
optional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite:
Bezeichnung: FAQs der Deutschen Rentenversicherung
URL: https://www.deutsche-rentenversicher- ung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes- zur-Rente/FAQs/Grundsicherung/Grundsicher- ung_Liste.html#bb6afe43-ea61-49d6-8c63-419588b1a966
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW am 29.07.2022