Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung BewilligungOnline erledigen

    Sozialhilfe beantragen

    Hinweise für Meerbusch

    Beschreibung

    Hinweise für Meerbusch

    Die Grundsicherung ist eine soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Es handelt sich hierbei nicht um Sozialhilfe. Dies bedeutet, dass Kinder bzw. Eltern nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Verfügt ein Kind oder verfügen die Eltern gemeinsam über ein jährliches Gesamteinkommen ab 100.000 €, besteht kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen. Wer kann Leistungen nach diesem Gesetz erhalten? Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Der Bezug einer Rente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung wird nicht vorausgesetzt. Anspruch auf Leistungen haben Personen,die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw.aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des eheähnlichen Partners, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, bestreiten können.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6b5dc0c4025b42adaf6631571cc65757

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Soziales / Wohnprobleme / Renten

    Adresse

    Hausanschrift

    Bommershöfer Weg 2-8

    40670 Meerbusch

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefüllter Antrag
    • Einkommens - /Vermögensnachweis e
    • Mietvertrag/aktuelle Mietänderungsschreiben/aktuelle Ne ben - und Heizkostenabrechnungen
    • Belege über laufende Ausgaben
    • Falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis
    • Falls vorhanden, bei Antragstellung wegen voller Erwerbs minderung : Rechtsgutachten/Bescheid des Rententrägers oder der Rentenversicherung über eine dauerhafte , volle Erwerbsminderung
    • Falls vorhanden: Renten erst bescheid
    • G egebenenfalls weitere Unterlagen

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland

    • Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können.
    • Sie haben die Altersgrenze ( 66 – 67 Jahre) erreicht oder sind über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert ,
      oder durchlaufen in einer Werkstatt für behinderte Men schen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Ein gangsverfahren und den Berufsbildungsbereich .

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Meerbusch

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bei Ihrem örtlichen oder überörtlichen Sozialhilfeträger ( Sozialamt ) oder über das Online - Portal .
    • Sie reichen die vom Sozialhilfeträger angeforderten Nach-
      weise ein. Eine Auflistung der einzureichenden Nachweise
      finden Sie in der Beantragung der Leistung.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und errechnet
      Ihre Bedarfe und zustehende Leistungen .
    • Wenn Sie einen Antr ag wegen dauerhafter voller Erwerbs-
      minderung gestellt haben, werden entsprechende Nach-
      weise geprüft oder von Ihrem Träger der Rentenversiche-
      rung eingeholt.
    • Die zuständige Behörde entscheidet über Ihren Antrag und
      teilt Ihnen das Ergebnis mit. Dazu erhalten Sie einen ent-
      sprechenden Bescheid von Ihrer zuständigen Behörde.
    • Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungs-
      bescheid, wird er abgelehnt, erhalten Sie einen Ableh-
      nungsbescheid.
    • In beiden Fällen enthält der Bescheid die Gründe der Ent-
      schei dung. Außerdem sind Informationen über die Möglich-
      keit enthalten, gegen die Entscheidung Widerspruch einzu-
      legen (Rechtsbehelfsbelehrung) . Da bei ist eine Angabe zur
      Frist enthalten, innerhalb der Sie Widerspruch erheben kön-
      nen.
    • Der Bewilligungsbescheid enth ält die Höhe der zu zahlen-
      den Leistung und den Beginn der Zahlung. Ab dem genann-
      ten Datum werden Ihnen die Ihnen zustehenden Leistungen
      durch den zuständigen Träger in der Regel am Monatsan-
      fang zur Verfügung gestellt.

    Fristen

    Fristtyp: Geltungsdauer
    Dauer: bis 12 Monate
    Bemerkung ( für weitere Informationen zur Frist ):


    Sie können Leistungen ab dem ersten des Monat s erhalten, in dem
    Sie Ihren Antrag gestellt haben.
    Die Leistung wird in der Regel für zwölf Kalendermonate bewilligt.
    Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, die Prüfung Ihres Antrags
    aber zeitaufwändig ist, können Sie auch eine vorläufige Bewilligung
    für sechs Monate erhalten.
    Über die Erbringung von Geldleistungen ist hingegen vorläufig zu
    entscheiden, wenn feststeht, dass eine Person dem personalen An-
    wendungsbereich des 4. Kapitels des SGB XII unterfällt und

    1. zur Feststellung der weiteren Voraussetzun gen des An-
      spruchs auf Geldleistungen voraussichtlich längere Zeit er-
      forderlich ist und die weiteren Voraussetzungen für den An-
      spruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen oder
    2. ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach besteht
      und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere
      Zeit erforderlich ist.  

    Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist für die Weitergewährung
    der Grundsicherungsleistungen zwar kein neuer Antrag erforderlich,
    jedoch wird das Einkommen und Vermögen vor jeder We iterbewilli-
    gung erneut geprüft.

    Bearbeitungsdauer

    Dauer: bis 6 Monate


    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer :
    Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Besonderheiten des
    Einzelfalls.

    Kosten

    Kostenart: kostenlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:


    Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird nach-
    rangig gewährt. Das bedeutet, Leistungsberechtigte sind verpflich-
    tet, sich selbst zu helfen und andere Sozialleistungen (z um Beispiel
    Renten, Wohngeld) oder Ansprüche gegen Dritte (z um Beispiel Un-
    terhaltsleistungen) vorrangig in A nspruch zu nehmen, wenn dies zur
    Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung ihrer Hil-
    febedürftigkeit führt.

    Weitere Informationen

    Bezeichnung: Leitfaden des Bundesministeriums für Arbeit & Sozia les

    URL: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publika- tionen/a207-sozialhilfe-und-grundsicherung.pdf?__blob=publication- File&v=1


    optional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite:


    Bezeichnung: FAQs der Deutschen Rentenversicherung

    URL: https://www.deutsche-rentenversicher- ung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes- zur-Rente/FAQs/Grundsicherung/Grundsicher- ung_Liste.html#bb6afe43-ea61-49d6-8c63-419588b1a966

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW am 29.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Meerbusch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de