Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Hinweise für Goch
Beschreibung
Hinweise für Goch
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine spezielle Form der Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt älterer Menschen, die die gesetzlich festgelegte Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erreicht haben, bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt.
Ein Anspruch ergibt sich, wenn das Einkommen und Vermögen aller im Haushalt lebender Personen nicht ausreichend ist, den Lebensunterhalt sicherzustellen. Vereinfacht gesagt, besteht ein Anspruch, wenn der Bedarf größer ist als das Einkommen und die Lücke nicht durch vorhandenes Vermögen geschlossen werden kann.
Es sind alle Nachweise zum Einkommen und Vermögen zur Prüfung vorzulegen. Nur so ist gewährleistet, dass Ihr Anspruch richtig ausgerechnet werden kann.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Goch
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Hinweise für Goch
Anspruchsberechtigt sind Personen, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben und entweder die gesetzlich festgelegte Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erreicht haben, oder Personen zwischen 18 und 65 Jahre, bei denen eine dauerhafte Erwerbsminderung im Sinne des Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) durch die Deutsche Rentenversicherung festgestellt wurden. Personen, die in den Eingangs- oder Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) aufgenommen wurden, können ebenfalls einen Antrag auf Grundsicherungsleistungen stellen. Gleichzeitig können diese Personen Eingliederungshilfe beantragen.
Ein Anspruch ergibt sich, wenn das Einkommen und Vermögen aller im Haushalt lebender Personen nicht ausreichend ist, den Lebensunterhalt sicherzustellen. Vereinfacht gesagt, besteht ein Anspruch, wenn der Bedarf größer ist als das Einkommen und die Lücke nicht durch vorhandenes Vermögen geschlossen werden kann.
Es sind alle Nachweise zum Einkommen und Vermögen zur Prüfung vorzulegen. Nur so ist gewährleistet, dass Ihr Anspruch richtig ausgerechnet werden kann.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Goch
Verfahrensablauf
Hinweise für Goch
Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung wird nur auf Antrag gewährt.
Während des Bezuges von Grundsicherungsleistungen besteht die Möglichkeit der Befreiung von den GEZ-Gebühren. Die Befreiung von den GEZ-Gebühren ist gesondert hier zu beantragen.
Nach Ablauf eines Jahres, in besonderen Fälle nach sechs Monaten, ist ein Folgeantrag zu stellen. Veränderungen innerhalb des Bewilligungszeitraumes sind selbstverständlich unverzüglich zu melden.
Grundsicherungsleistungen werden vom Beginn des Antragsmonats gewährt.
Fristen
Fristtyp: Geltungsdauer
Dauer: bis 12 Monate
Bemerkung ( für weitere Informationen zur Frist ):
Sie können Leistungen ab dem ersten des Monat s erhalten, in dem
Sie Ihren Antrag gestellt haben.
Die Leistung wird in der Regel für zwölf Kalendermonate bewilligt.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, die Prüfung Ihres Antrags
aber zeitaufwändig ist, können Sie auch eine vorläufige Bewilligung
für sechs Monate erhalten.
Über die Erbringung von Geldleistungen ist hingegen vorläufig zu
entscheiden, wenn feststeht, dass eine Person dem personalen An-
wendungsbereich des 4. Kapitels des SGB XII unterfällt und
- zur Feststellung der weiteren Voraussetzun gen des An-
spruchs auf Geldleistungen voraussichtlich längere Zeit er-
forderlich ist und die weiteren Voraussetzungen für den An-
spruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen oder - ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach besteht
und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere
Zeit erforderlich ist.
Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist für die Weitergewährung
der Grundsicherungsleistungen zwar kein neuer Antrag erforderlich,
jedoch wird das Einkommen und Vermögen vor jeder We iterbewilli-
gung erneut geprüft.
Bearbeitungsdauer
Dauer: bis 6 Monate
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer :
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Besonderheiten des
Einzelfalls.
Kosten
Kostenart: kostenlos
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird nach-
rangig gewährt. Das bedeutet, Leistungsberechtigte sind verpflich-
tet, sich selbst zu helfen und andere Sozialleistungen (z um Beispiel
Renten, Wohngeld) oder Ansprüche gegen Dritte (z um Beispiel Un-
terhaltsleistungen) vorrangig in A nspruch zu nehmen, wenn dies zur
Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung ihrer Hil-
febedürftigkeit führt.
Weitere Informationen
Hinweise für Goch
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW am 29.07.2022