Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Hinweise für Krefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine spezielle Form der Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt älterer Menschen über 65 Jahre bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Grundsicherung können Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland erhalten, die die Altersgrenze erreicht haben oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen, sowie aus dem des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des eheähnlichen Partners, bestreiten können.

    Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, erreichen die Altersgrenze wie folgt: 

    Grundsicherung können Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland erhalten, die die Altersgrenze erreicht haben oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen, sowie aus dem des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des eheähnlichen Partners, bestreiten können.

    Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres.

    Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, erreichen die Altersgrenze wie folgt:

    für den Geburtsjahrgangerfolgt eine Anhebung um Monateauf Vollendung eines Lebensalters von1947165 Jahre + 1 Monat1948265 Jahre + 2 Monate1949365 Jahre + 3 Monate1950465 Jahre + 4 Monate1951565 Jahre + 5 Monate1952665 Jahre + 6 Monate1953765 Jahre + 7 Monate1954865 Jahre + 8 Monate1955965 Jahre + 9 Monate19561065 Jahre + 10 Monate19571165 Jahre + 11 Monate19581266 Jahren19591466 Jahre + 2 Monate19601666 Jahre + 4 Monate19611866 Jahre + 6 Monate19622066 Jahre + 8 Monate19632266 Jahre + 10 Monate19642467 Jahren

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_00c20e53f7e8f5a4d22808f4116d4f6e

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Grundsicherung Arbeitsgruppe 3

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-der-Leyen-Platz 1

    47798 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: grundsicherung.ag3@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundsicherung Arbeitsgruppe 2

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-der-Leyen-Platz 1

    47798 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: grundsicherung.ag2@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Antrag auf Grundsicherungsleistungen, unterschriebenes Informationsblatt, Personalausweis, Schwerbehindertenausweis, Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländern, lückenlose Kontoauszüge der letzten drei Monate, vollständiger Mietvertrag und gegebenenfalls letzte Mieterhöhung, letzte Betriebs-/Heizkostenabrechnung des Vermieters, aktuelle Einkommensunterlagen z.B. Lohn-/Gehaltsquittungen, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid, Rentenbescheid, Unterhaltszahlungen etc., Vermögensunterlagen, falls vorhanden z.B. Sparbuch, Depotbescheinigung, Grundbuchauszug bei Haus- und Wohnungseigentum, KFZ- Brief und ausgefüllter Fragebogen zum KfZ, Einstellungsbescheid des Jobcenters, falls vorher von dort Leistungen bezogen wurden, Bestallungsurkunde, gilt nur für Betreuer

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Krefeld

    Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland

    • Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können.
    • Sie haben die Altersgrenze (66 - 67 Jahre) erreicht oder sind über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert,
      oder durchlaufen in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Krefeld

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    Der Antrag kann online gestellt werden. 

    Fristen

    Hinweise für Krefeld

    Die Bewilligung der Grundsicherungsleistungen erfolgt rückwirkend zum ersten des Monats der Antragstellung. Sollte der Antrag vor Erreichen der Altersgrenze gestellt werden, gilt der Monat, in dem die Altersgrenze erreicht wird, als Monat der Antragstellung.

    Bearbeitungsdauer

    Dauer: bis 6 Monate


    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer :
    Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Besonderheiten des
    Einzelfalls.

    Kosten

    Kostenart: kostenlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:


    Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird nach-
    rangig gewährt. Das bedeutet, Leistungsberechtigte sind verpflich-
    tet, sich selbst zu helfen und andere Sozialleistungen (z um Beispiel
    Renten, Wohngeld) oder Ansprüche gegen Dritte (z um Beispiel Un-
    terhaltsleistungen) vorrangig in A nspruch zu nehmen, wenn dies zur
    Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung ihrer Hil-
    febedürftigkeit führt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Höhe der Grundsicherungsleistungen

    Ab 01.01.2024 gelten folgende monatliche Regelsätze

    • Alleinstehende 563,00 Euro
    • Ehegatten/Lebenspartner jeweils 506,00 Euro
    • Erwachsene Leistungsberechtigte ohne eigenen Haushalt 451,00 Euro
    • Volljährige in Einrichtungen/besonderen Wohnformen 506,00 Euro

    Folgende Bedarfe sind nicht von den genannten monatlichen Regelsätzen umfasst und werden gesondert gewährt:

    • Mehrbedarfe bei Schwangerschaft, Alter, voller Erwerbsminderung in Verbindung mit einem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G oder aG, Alleinerziehung, Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung
    • Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung
    • Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt, mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen

    Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. In einer Karenzzeit von bis zu 12 Monaten ab erster Antragstellung auf existenzsichernde Leistungen werden die tatsächlichen Unterkunfts- und Heizkosten berücksichtigt, auch wenn diese die Angemessenheitsgrenzen übersteigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW am 29.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Krefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de