Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer

    Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf, wer einen Krankenkraftwagen
    führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein
    Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine
    Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.

    Den Antrag zur Erteilung dieser (zusätzlichen) Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung können Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, bei der Führerscheinstelle oder beim Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung einreichen. Antragsvordrucke sind dort vorrätig.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle - allgemeiner Bereich

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02452 13-3620

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-heinsberg.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Bei Antragstellung sind der Personalausweis/Pass sowie der Führerschein und
    - ein ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung,
    - ein Bescheinigung/Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
    - ggf. ein testpsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Ziff. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (Reaktionstest) sowie
    - ggf. ein Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
    vorzulegen.

    Zuvor ist ein Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zu stellen.

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    § 48 Fahrerlaubnisverordnung - FeV

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Fristen

    Hinweise für Heinsberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Das Mindestalter beträgt 21 Jahre; eine zweijährige Fahrpraxis auf Klasse B ist erforderlich. Für Krankenkraftwagen beträgt das Mindestalter 19 Jahre und eine einjährige Fahrpraxis auf Klasse B ist erforderlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de