Deutsche Staatsangehörigkeit Genehmigung des Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit

    Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

    Sie können auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie noch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen.

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Die deutsche Staatsangehörigkeit können Sie auf verschiedene Weise verlieren.

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Staatsangehörigkeitsprüfung

    Adresse

    Hausanschrift

    Dillenburger Straße 56-66

    51105 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-22609

    E-Mail: staatsangehoerigkeit@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Aufgrund der sehr unterschiedlichen Einzelfälle ist eine genaue Aufstellung der beizubringenden Unterlagen schwierig. Fragen Sie daher bitte beim Amt für öffentliche Ordnung, Sachgebiet Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, nach.

      Telefonische Anfragen zum Thema Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter der Rufnummer 0221 / 221-23527 stellen.

    Formulare

    • Formulare: erhalten Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Bezirksregierung
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja (Aushändigung der Urkunde)

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch eine oder mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten.
    • Es liegt kein Versagungsgrund vor. Versagungsgründe sind:
      • aktive Beschäftigung als Beamter, Richter oder Soldat der Bundeswehr oder sonstige Beschäftigung in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis, solange das Dienst- oder Amtsverhältnis nicht beendet ist, mit Ausnahme der ehrenamtlichen Tätigkeit
      • Wehrpflicht, solange nicht das Bundesministerium der Verteidigung oder die von ihm bezeichnete Stelle erklärt hat, dass gegen den Verzicht keine Bedenken bestehen oder solange Sie nicht als Wehrpflichtiger die Wehrpflicht bereits in einem der Staaten, deren Staatsangehörigkeit Sie besitzen, geleistet haben

    Für Minderjährige muss darüber hinaus vorliegen:

    • Vertretungsbefugnis
    • Genehmigung des Familiengerichts, sofern - bei gemeinsamer elterlicher Sorge - der Verzicht nicht für das Kind und zugleich für beide sorgeberechtigte Elternteile beantragt wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Verzicht müssen Sie oder der gesetzliche Vertreter persönlich erklären.

    Die zuständige Behörde prüft die Voraussetzungen und fertigt eine Verzichtsurkunde aus.

    Die Verzichtsurkunde wird Ihnen persönlich ausgehändigt.

    Die deutschen Ausweispapiere werden eingezogen.

    Nach Abschluss des Verfahrens wird die Entscheidung der zuständigen Meldebehörde mitgeteilt. Außerdem wird die Entscheidung dem Register der Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (EStA) übermittelt, welches beim Bundesverwaltungsamt geführt wird.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Die Gebühr für die Entlassung beträgt nach § 3 Absatz 1 der Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung 51 Euro. Alle anderen Verfahren sind gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte wenden Sie sich nach dem Wirksamwerden des Verzichts an die für Sie zuständige Ausländerbehörde.

    Bitte wenden Sie sich für Fragen, die Ihre verbleibende Staatsangehörigkeit betreffen, an die für Sie zuständige Auslandsvertretung.

    Weitere Informationen

    Nach dem Wirksamwerden des Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit gelten für Sie die aufenthaltsrechtlichen Regelungen, sodass Sie für den weiteren Aufenthalt in Deutschland neben einem gültigen Pass oder Passersatz einen Aufenthaltstitel benötigen. Ein Aufenthaltstitel ist hierbei nicht erforderlich, sofern durch Recht der Europäischen Union oder durch Rechtsverordnung etwas anderes bestimmt ist oder aufgrund des Abkommens vom 12. September 1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei (Bundesgesetzblatt 1964 II S. 509) ein Aufenthaltsrecht besteht.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 24.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2020

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de