Gehwegueberfahrt Aenderung beantragen
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Ansprechpartner
Stadt Kamen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2307/148 2611
E-Mail: tiefbau@stadt-kamen.de
Verfahrensablauf
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Sobald der Antrag vorliegt, wird geprueft, ob Gruende gegen die Ausfuehrung der Gehwegueberfahrt sprechen.
Nach der Pruefung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Bearbeitungsdauer
Weitere Informationen
Hinweise für Kamen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021