Gehwegüberfahrten Änderung

    Antrag zur Herstellung von Grundstückszufahrten

    Wenn Sie Ihre Grundstückszufahrt bzw. Bordsteinabsenkung ändern möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von den Straße aus erreichen zu können. Die Erstellung einer Grundstückszufahrt macht in der Regel die Absenkung des Gehweges durch eine bei der Stadt Dortmund zugelassene Fachfirma erforderlich.

    Der Bezirk West umfasst die Stadtteile: Lütgendortmund, Innenstadt-West, Hörde, Hombruch, Huckarde, Eving, Innenstadt-Nord, Mengede.

    Der Bezirk Ost umfasst die Stadtteile: Aplerbeck, Brackel, Innenstadt-Ost, Scharnhorst.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c20bdf4530581aa0a980e885f6857464

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Technische Dienste Straße - Bezirk West

    Adresse

    Hausanschrift

    Sunderweg 86

    44147 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-24764

    Fax: +49 231 50-24764

    E-Mail: grundstueckszufahrten-west@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Technische Dienste Straße - Bezirk Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Alte Straße 75

    44143 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-29048

    Fax: +49 231 50-29048

    E-Mail: grundstueckszufahrten-ost@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    Um eine Grundstückszufahrt erstellen zu lassen, ist zuvor ein schriftlicher Antrag an das Tiefbauamt der Stadt Dortmund zu stellen. Sobald der Antrag vorliegt wird ein*e Mitarbeiter*in für technische Angelegenheiten die Örtlichkeit besichtigen. Dabei wird geprüft, ob der Bau einer Grundstückzufahrt möglich ist. Ist dies der Fall erhält die antragstellende Person eine schriftliche Genehmigung mit entsprechenden Regelblättern. Ist der Bau nicht möglich erhält die antragstellende Person einen ablehnenden Bescheid mit Begründung. Bitte beachten Sie, dass die erteilte Genehmigung erst nach Zahlungseingang der Gebühren rechtswirksam wird. Im Anschluss kann die antragstellende Person eine Firma der Wahl beauftragen. Wichtig ist hierbei, dass diese Firma eine Zulassung der Stadt Dortmund benötigt. Zulassungen erhalten in der Regel Unternehmen des Tiefbaus und Gartenlandschaftsbaus. Der Baubeginn ist dem Tiefbauamt anzuzeigen, damit die antragstellende Person mit der beauftragten Firma, gemeinsam mit einer*m Mitarbeiter*in des Tiefbauamtes, in einem Ortstermin die konkrete bauliche Ausführung abstimmen kann. Das Bauende ist für die notwendige Abnahme ebenfalls beim Tiefbauamt anzuzeigen. Etwaige vorhandene Mängel müssen durch die antragstellende Person beseitigt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Bearbeitungsdauer

    circa 6 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Für die Gehnehmigung und Abnahme von grundstückszufahrten ist eine einmalige Verwaltungsgebühr i. H. v. aktuell 123,00 € zu entrichten. Für jede weitere Zufahrt fallen pro Antrag und Grundstück weitere 17,00 € an. Diese richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erfolgt die beabsichtigte Änderung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Erlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de