Gehwegüberfahrten Änderung

    Gehwegüberfahrt Änderung beantragen

    Wenn Sie Ihre Grundstückszufahrt bzw. Bordsteinabsenkung ändern möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Eine Absenkung der öffentlichen Nebenanlagen kann durch das Amt für Stadtgrün und Baubetrieb genehmigt werden, wenn die örtlichen Verhältnisse dies zulassen und öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

    Für die erforderlichen Arbeiten ist beim Amt für Stadtgrün und Baubetrieb eine Genehmigung einzuholen. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_680bd7907b17d6024354108118433bba

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Dezernat IV

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Stadtgrün und Baubetrieb

    Adresse

    Hausanschrift

    Borsigstraße 16 b

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Vollständig ausgefüllter Antrag (Online) sowie eine genaue Angabe, wo auf dem Grundstück die Änderung erfolgen soll (Skizze/Foto, kann beim Online-Antrag direkt hochgeladen werden).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    • § 18 Abs. 4 S. 2 i. V. m. § 20 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Nach Eingang des Antrages erfolgt die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit. Im Anschluss erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

    Nach Fertigstellung der Baumaßnahme erfolgt eine Abnahme/Kontrolle der durchgeführten Arbeiten.

    Ihre Anwesenheit ist für die Begehungen in der Regel nicht erforderlich.

    Bearbeitungsdauer

    circa 6 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Die Arbeiten sind durch den Antragsteller an eine in der Handwerksrolle der Straßenbauerinnung eingetragene Straßenbaufirma kostenpflichtig zu vergeben und nach den Auflagen des Amt für Stadtgrün und Baubetrieb herzustellen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Bezüglich der Breite der Absenkung gibt es keine Vorgaben. Sie darf jedoch nicht vor öffentlichen Pflanzbeeten, Straßenbeleuchtungsanlagen o.ä. erfolgen.

    Eine Abstandspflicht zu Nachbargrundstücken besteht nicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de