Gehwegüberfahrt Änderung beantragen
Beschreibung
Hinweise für Aachen
Sie möchten Ihr Grundstück, beispielsweise für einen Stellplatz, von der Straße aus befahrbar machen. Für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.
Ausgehend von den Regelungen des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen sind unabhängig von einem Baugenehmigungsverfahren durch alle Bauherr*innen oder Grundstückseigentümer*innen nachfolgende Hinweise für Zufahrten zu Privatgrundstücken zu beachten:
Bauliche Anlagen, die zeitweise die öffentliche Verkehrsfläche in Anspruch oder dauerhaft im öffentlichen Verkehrsraum verbleiben, wie zum Beispiel baulich neu hergestellte Grundstückszufahrten, bedürfen einer Genehmigung des Straßenbaulastträgers. Ein entsprechender Antrag ist rechtzeitig vor der geplanten Baustelleneinrichtung schriftlich einzureichen.
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Aachen
- Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung einer Baustellen-/ Grundstückszufahrt
- Bemaßter Lageplan mit Eintragung der Gesamtfläche der Grundstücks- bzw. Baustellenzufahrt unter Berücksichtigung von z.B. Grünanlagen, öffentlichen Parkplätzen, Bäumen, Laternen, Beschilderung, Bushaltestellen etc.
- Darstellung der vorhandenen und geplanten Situation
Voraussetzungen
Hinweise für Aachen
Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen. Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Aachen
- Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Verwaltungsgebührenordnung
Verfahrensablauf
Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Hinweise für Aachen
Die Anträge auf Errichtung von Grundstückszufahrten sind spätestens 4 Wochen vor der geplanten Baustelleneinrichtung schriftlich einzureichen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
Erfolgt die beabsichtigte Änderung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Erlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.
Weitere Informationen
Hinweise für Aachen
Hinweis:
Grundsätzlich werden Grundstückszufahrten nur zu Stellplätzen baulich hergestellt. Mit einer Zufahrt zum Grundstück ist die Erschließung bereits gesichert, daher sollen alle Zufahrten über diese Grundstückszufahrt geplant werden. Es ist von Wichtigkeit, die Sicherheit und Leichtigkeit des Fußgängerverkehrs nicht zu beeinträchtigen und jeden vorhandenen Parkplatzraum beizubehalten. Daher ist es erforderlich, die Breite der Gehwegabsenkung so gering wie möglich zu halten. ln Aachen wird nach dem Standard verfahren, dass ein Grundstück aus Gründen des Fußgängerschutzes und zur Erhaltung des öffentlichen Parkraumes nur über eine Zufahrt/Absenkung mit max. 5,00 m Breite der Rampensteine erschlossen werden soll. Durch den Aachener Stadtbetrieb wird vor Ort entschieden, ob anstelle von Rampensteinen ansonsten Tiefbordsteine mit Flügelsteinen verlegt werden. Dann darf die Zufahrt eine Breite von 6,00 m nicht überschreiten. Darüber hinaus gehende Zufahrtsbereiche werden im Einzelfall geprüft und müssen entsprechend begründet sein.
Sobald die Antragstellung erfolgt ist, wird ein Anhörverfahren unter Beteiligung verschiedener Fachdienststellen eingeleitet und eine Sicherheitsleistung i.H.v. 100,00 € pro m² festgesetzt. Nach Zahlung der Sicherheitsleistung wird der Gestattungsvertrag geschlossen. Werden Arbeiten an der Straße und an ihren Nebenanlagen ohne eine solche Zustimmung durchgeführt, kann die Behörde gegen die Bauausführung einschreiten. Gegebenenfalls besteht sogar die Notwendigkeit weiterer Genehmigungen und Erlaubnisse, wie z.B. einer Verkehrsanordnung.
Wir weisen darauf hin, dass eine Baugenehmigung mit genehmigten Stellplätzen keine Genehmigung für Grundstückszufahrten darstellt, da sich die Baugenehmigung nur auf das private Baugrundstück bezieht.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021
Stichwörter
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