Gehwegüberfahrten Änderung

    Gehwegüberfahrt Änderung beantragen

    Wenn Sie Ihre Grundstückszufahrt bzw. Bordsteinabsenkung ändern möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Sie möchten auf Ihrem Grundstück einen Stellplatz einrichten? Oder Sie wollen den schon vorhandenen Stellplatz sicher und bequem erreichen, müssen dabei aber einen Bordstein oder einen Gehweg mit Bordstein überfahren?

    Für die Einrichtung einer Gehwegüberfahrt oder Bordsteinabsenkung benötigen Sie eine Genehmigung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_158b172ff1e8cae60cfaad353127871e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Straßen und Radwegebau

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115 oder 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-27800

    E-Mail: strassen-radwegebau@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 01.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Antrag
      Bitte nutzen Sie das Formular unter Downloads und Infos.
    • Lageplan
      Bitte nutzen Sie die Skizze, die Sie unter Downloads und Infos finden. Darin sollen Grundstücksbreite, Gehwegbreite, Abstand zwischen Grundstücksgrenze und Gebäude sowie die Standorte von Bäumen, Beleuchtung und Stromkästen enthalten sein.
    • Fotos
      Bitte fügen Sie Fotos bei, die die Lage des zukünftigen oder schon vorhandenen Stellplatzes zeigen.
    • Katasterauszug
      Bitte fügen Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster im Maßstab 1:500 bei. Liegt der Bordstein in einem Bereich ohne Bebauungsplan oder im Außenbereich, wird zusätzlich eine Flurkarte und eine Deutsche Grundkarte im Maßstab 1:5.000 benötigt. Eine In

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln

    § 18 in Verbindung mit § 14a Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)

    Verfahrensablauf

    Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Bearbeitungsdauer

    circa 6 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Für die Erteilung der Genehmigung fallen Gebühren in Höhe von 124 Euro an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erfolgt die beabsichtigte Änderung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Erlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de