Gehwegüberfahrten Änderung
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
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Ansprechpartner
Gemeinde Schermbeck
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 28 53 / 910 - 0
E-Mail: Sondernutzung@schermbeck.de
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Verfahrensablauf
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Sobald der Antrag vorliegt, wird geprueft, ob Gruende gegen die Ausfuehrung der Gehwegueberfahrt sprechen.
Nach der Pruefung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Erfolgt die beabsichtigte Aenderung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, fuer welches Sie eine Baugenehmigung benoetigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Erlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021
Stichwörter
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