Gehwegüberfahrten Änderung
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
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Ansprechpartner
Gemeinde Brüggen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2163 5701-156
E-Mail: Ursula.Rixen@brueggen.de
Voraussetzungen
Hinweise für Viersen
Mindestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung ist ein formloser Antrag, aus dem der Veranstalter, die Strecke bzw. der Zugweg, sowie die Zeiten der Veranstaltung und die etwaige Teilnehmerzahl hervorgehen.
Diesem sind beizufügen:
- Nachweis über eine ausreichende Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Veranstaltererklärung
Versicherungssummen
Umfang von Haftpflichtversicherungen für Veranstaltungen nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (Randnr. 20-23)
(Mindestversicherungssummen)
Veranstaltungen mit Kraftwagen und bei gemischten Veranstaltungen (auch Karnevalsumzüge mit Teilnahme von Kraftfahrzeugen)
- 500.000 € für Personenschäden (für die einzelne Person mindestens 150.000 €)
- 100.000 € für Sachschäden
- 20.000 € für Vermögensschäden
Veranstaltungen mit Motorrädern und Karts
- 250.000 € für Personenschäden (für die einzelne Person mindestens 150.000 €)
- 50.000 € für Sachschäden
- 5.000 € für Vermögensschäden
bei Radsportveranstaltungen, anderen Veranstaltungen mit Fahrrädern und sonstigen Veranstaltungen (auch Karnevalsumzüge ohne Teilnahme von Kraftfahrzeugen)
- 250.000 € für Personenschäden (für die einzelne Person mindestens 100.000 €)
- 50.000 € für Sachschäden
- 5.000 € für Vermögensschäden
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Verfahrensablauf
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Sobald der Antrag vorliegt, wird geprueft, ob Gruende gegen die Ausfuehrung der Gehwegueberfahrt sprechen.
Nach der Pruefung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Viersen
- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Die Ausnahmegenehmigung des Straßenverkehrsamtes ist, mit Ausnahme der Martinszüge, gebührenpflichtig.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Erfolgt die beabsichtigte Aenderung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, fuer welches Sie eine Baugenehmigung benoetigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Erlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021