Gehwegüberfahrten ÄnderungOnline erledigen

    Gehwegüberfahrten Änderung

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Wenn Sie Ihre Grundstueckszufahrt bzw. Bordsteinabsenkung aendern moechten, benoetigen Sie die Zustimmung der zustaendigen Behoerde.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32/2 Verkehrssicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bocholt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Wilhelm-Str. 52-58

    46395 Bocholt

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    Mindestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung ist ein formloser Antrag, aus dem der Veranstalter, die Strecke bzw. der Zugweg, sowie die Zeiten der Veranstaltung und die etwaige Teilnehmerzahl hervorgehen.

    Diesem sind beizufügen:

    • Nachweis über eine ausreichende Veranstalterhaftpflichtversicherung
    • Veranstaltererklärung
    Versicherungssummen
    Umfang von Haftpflichtversicherungen für Veranstaltungen nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (Randnr. 20-23)
    (Mindestversicherungssummen)

    Veranstaltungen mit Kraftwagen und bei gemischten Veranstaltungen (auch Karnevalsumzüge mit Teilnahme von Kraftfahrzeugen)

    • 500.000 €     für Personenschäden (für die einzelne Person mindestens 150.000 €)
    • 100.000 €     für Sachschäden
    •   20.000 €     für Vermögensschäden

    Veranstaltungen mit Motorrädern und Karts

    • 250.000 €    für Personenschäden (für die einzelne Person mindestens 150.000 €)
    •   50.000 €    für Sachschäden
    •     5.000 €    für Vermögensschäden

    bei Radsportveranstaltungen, anderen Veranstaltungen mit Fahrrädern und sonstigen Veranstaltungen (auch Karnevalsumzüge ohne Teilnahme von Kraftfahrzeugen)

    • 250.000 €    für Personenschäden (für die einzelne Person mindestens 100.000 €)
    •   50.000 €    für Sachschäden
    •     5.000 €     für Vermögensschäden

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Sobald der Antrag vorliegt, wird geprueft, ob Gruende gegen die Ausfuehrung der Gehwegueberfahrt sprechen.

    Nach der Pruefung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Bearbeitungsdauer

    circa 6 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Viersen

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Die Ausnahmegenehmigung des Straßenverkehrsamtes ist, mit Ausnahme der Martinszüge, gebührenpflichtig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Erfolgt die beabsichtigte Aenderung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, fuer welches Sie eine Baugenehmigung benoetigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Erlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de