Gehwegüberfahrten Änderung

    Gehwegueberfahrt Aenderung beantragen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Wenn Sie Ihre Grundstueckszufahrt bzw. Bordsteinabsenkung aendern moechten, benoetigen Sie die Zustimmung der zustaendigen Behoerde.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Heiligenhaus

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 157

    42579 Heiligenhaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49205613304

    Fax: +492056137304

    E-Mail: sondernutzung@heiligenhaus.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bocholt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Wilhelm-Str. 52-58

    46395 Bocholt

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    II.3.1 Straßenbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 157

    42579 Heiligenhaus

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heiligenhaus

    • Ein aktueller Auszug (nicht älter als 6 Monate) aus dem Liegenschaftskataster im Maßstab 1:500 oder ein aussagekräftiges Luftbild mit der Darstellung der geplanten
      Maßnahmen auf dem Grundstück.
    • Aussagekräftige Fotos der Bestandssituation. Der korrekt ausgefüllte Antrag zur Gehwegüberfahrt.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heiligenhaus

    • Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.
    • Die Arbeiten im öffentlichen Bereich sind zwingend von einem der Stadt Heiligenhaus zugelassenen und in der Handwerksrolle eingetragenen Tiefbau-Fachbetrieb auszuführen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heiligenhaus

    Ca. 4 Wochen nach Antragsstellung.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heiligenhaus

    Sollten sich im Bereich der geplanten Grundstückszufahrt Bäume befinden, so ist zu prüfen, ob diese den notwendigen Abstand zur geplanten Zufahrt haben. Der Abstand ergibt sich aus der Größe des Baumes sowie dem vitalen Zustand. Sollte es keine Möglichkeit geben, die Zufahrt ohne Beseitigung des Baumes zu realisieren, muss die Entnahme durch den entsprechenden Ausschuss der Stadt Heiligenhaus genehmigt werden. Die evtl. Entnahme des Baumes sowie alle anfallenden Kosten sind vom Antragsteller zu übernehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de