Baulast - Verpflichtungserklärung zur Übernahme (Übernahmeerklärung)

    Baulast - Verpflichtungserklärung zur Übernahme (Übernahmeerklärung)

    Hinweise für Petershagen

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen

    Baulasten sind eine freiwillige Erklärung eines Grundstückseigentümers und eventuell weiteren berechtigten Personen gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, die der Schriftform bedürfen. Durch diese Erklärungen können öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (z. B. Wegerecht, Leitungsrecht, Abstandflächen, Freiflächen wegen Brandschutz usw.) für ein oder auch mehrere Grundstücke übernommen werden.

    Die Unterschriften auf der Verpflichtungserklärung werden von dem dazu bestellten Sachbearbeiter der Unteren Bauaufsichtsbehörde öffentlich beglaubigt.
    Eine einmal geleistete Verpflichtungserklärung kann nicht mehr zurück genommen werden.

    Baulasten werden mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis rechtswirksam.

    Baulasten blieben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen. Sie wirken auch gegenüber Rechtsnachfolgern. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_726013358ed2434a5378d98015aefb7a

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    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Untere Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 63

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-298

    E-Mail: bauordnung@petershagen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Petershagen

    Die erforderlichen Unterlagen für die Eintragung einer Baulast sind im § 85 BauO NRW 2018 und im § 18 BauPrüfVO geregelt. 

    Der Auszug aus dem Liegenschaftskataster und / oder der amtliche Lageplan ist in 4-facher Ausfertigung einzureichen. 

    Eine vorherige Abstimmung wird empfohlen. 

    Formulare

    Hinweise für Petershagen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Petershagen

    Nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen bereitet die Bauaufsichtsbehörde die Verpflichtungserklärung vor. Diese muss dann vom Grundstückseigentümer bzw. der Grundstückseigentümerin unterschrieben werden. 

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Petershagen

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Petershagen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Petershagen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de