Eheschließung Vollzug Besondere

    - Die Ehe schließen - Hochzeit - Heiraten

    • Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet.
    • Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Zuständig für die Anmeldung Ihrer Eheschließung ist das Standesamt der Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Haben Sie mehrere Wohnsitze, bzw. haben Sie und Ihre Partnerin / Ihr Partner unterschiedliche Wohnsitze, so haben Sie die freie Wahl, bei welchem Standesamt Sie die Anmeldung vornehmen. Sollten Sie beide nicht in Hamm wohnen, wollen aber gerne hier die Ehe schließen, so ist das kein Problem. Sie melden die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnortes an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt Hamm heiraten wollen. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte Ihres Standesamtes wird dann die Anmeldung dem Standesamt in Hamm übersenden und die Eheschließung wird hier vorgenommen. Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum Termine zu vereinbaren. Sie dient in erster Linie dazu, Ihren Personenstand (ledig, verwitwet, geschieden) festzustellen und zu prüfen, ob Ihrer Eheschließung ein so genanntes "Ehehindernis" (Verwandtschaft der Partner, noch nicht rechtskräftig geschiedene Vorehe / Lebenspartnerschaft, o.ä.) entgegensteht.

    Zur Prüfung werden geeignete Unterlagen benötigt (siehe unten).

    Die Anmeldung einer Eheschließung ist grundsätzlich 6 Monate gültig, das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten können, wenn wir festgestellt haben, dass die Voraussetzungen dafür vorliegen.

    Tipp: Wenn Sie einen besonderen Wunschtermin haben, melden Sie Ihre Eheschließung möglichst frühzeitig an, denn erst wenn die Anmeldung erfolgt ist und alle Unterlagen vorliegen, können wir Ihren Wunschtermin reservieren.

    Einen Termin für Ihre Anmeldung können Sie ganz einfach und bequem online unter Terminvergabe des Standesamtes vereinbaren.

    Wenn es nicht möglich ist gemeinsam zur Anmeldung der Eheschließung vorzusprechen, so muss die Partnerin/der Partner, der nicht persönlich vorsprechen kann, dem anderen eine Vollmacht erteilen. Hierzu ist zwingend der Vordruck "Beitrittserklärung - Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung" zu verwenden.

    Diesen finden Sie unter dem Punkt "Downloads".

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1b8451240149e015d4eee4ff6772057a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Caldenhofer Weg 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-5343

    Fax: 02381 17-109176

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hamm

     

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    • Erweiterte Meldebescheinigung Ihres Hauptwohnsitzes (nicht älter als 6 Monate)

    Diese erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Meldebehörde (Bürgeramt, Bürgerbüro).

    Falls Sie in Hamm wohnen, stellen wir die Aufenthaltsbescheinigung selber aus

    • Beglaubigte Abschrift aus Ihrem Geburtenregister (diese erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt)
    • Eheurkunde mit Auflösungsvermerk, wenn Sie bereits verheiratet waren
    • Geburtsurkunden von möglichen gemeinsamen Kindern

    In folgenden Fällen ist es empfehlenswert sich vorab telefonisch oder persönlich beim Standesamt zu erkundigen:
    • eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
    • eine/r der Verlobten wurde im Ausland geboren
    • eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden
    • eine/r der Verlobten hat mehrere Vorehen / Lebenspartnerschaften geschlossen
    • eine/r der Verlobten wurde adoptiert

    Die benötigten Unterlagen können in diesem Fall sehr individuell sein. Das Standesamt gibt Ihnen gerne Auskunft darüber welche Unterlagen uns vorliegen bzw. welche Unterlagen Sie noch besorgen müssen.

    Tipp:
    Dokumente über eine Eheschließung oder Geburt, die in Hamm stattgefunden hat, müssen Sie natürlich nicht mitbringen, sie liegen dem Standesamt im Original vor.

    Formulare

    Keine

    Voraussetzungen

    • Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung
    • Bei fehlenden Sprachkenntnissen ist auf Veranlassung der Eheschließenden eine dolmetschende Person mitzubringen.
    • Die Eheschließenden müssen Ehemündig sein.
    • Die Eheschließenden müssen Geschäftsfähigkeit (speziell natürlich Geschäftsfähig Ehegeschäftsfähig sein.
    • Die Eheschließenden müssen persönlich Anwesend sein
    • Der Ehe darf nach deutschem Recht, kein Ehehindernis, entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    • §104 BGB
    • § 1310 BGB
    • § 1312 BGB
    • § 1896 ff. BGB
    • § 1903 BGB
    • Art. 13 Abs. 4 Satz 1 EGBGB
    • § 6 PStG
    • § 11 PStG
    • § 13 PStG
    • § 29 PStV
    • Art. 14.1 ff. PStGVwV

    Verfahrensablauf

    Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.

    Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.

    Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde (Standesamt) gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

    Die rechtmäßige Eheschließung setzt h die Geschäftsfähigkeit (speziell die natürliche Geschäftsfähigkeit und die Ehegeschäftsfähigkeit) der Eheschließenden voraus, welche durch das den Standesbeamten/das Standesamt geprüft wird. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamten/dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den Zeugen und der Standesbeamten/dem Standesbeamten zu unterschreiben.

    Eine Ehe gilt auch dann als geschlossen, wenn die Eheschließenden erklärt haben, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer kann variieren. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.

    Kosten

    Hinweise für Hamm

     

    • Prüfung der Ehevoraussetzungen bei Anmeldung: 40,00 €

          oder

    • Prüfung der Ehevoraussetzungen bei Beachtung des ausländischen Rechts; 66,00 €
          oder
    • Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung zuständige Standesamt (Ermächtigung): 40,00 €

    • Eheurkunde: 10,00 €
    • Bescheinigung über die Namensänderung: 9,00 €
    • Erweiterte Meldebescheinigung (nur bei Wohnort in Hamm möglich): 9,00 € pro Person
    • Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten: 80,00 €

    • Aufwandsentschädigung außerhalb der Öffnungszeiten: 105,00 €
          oder
    • Aufwandsentschädigung außerhalb der Öffnungszeiten ab 21 Uhr: 210,00 €
          oder
    • Aufwandsentschädigung an Heiligabend/Silvester: 210,00 €
          oder
    • Aufwandsentschädigung an Sonn- und Feiertagen: 210,00 €
          oder
    • Aufwandsentschädigung an Sonn- und Feiertagen/Silvester ab 21 Uhr: 300,00 €
    • Pauschale für die Ambientetrauung: 10,00 €

    + individuelles Bereitstellungsentgelt des gewählten Trauzimmers
    (Entgelte entnehmen Sie bitte der einzelnen Übersichten der Trauzimmer)

    Weitere Gebühren können in Einzelfällen noch zusätzlich anfallen, wie z. B. die Vereidigung eines Dolmetschers i.H.v. 21,00 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandrecht, des Landes Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Hamm

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de