Eheschließung Vollzug BesondereOnline erledigen

    - Die Ehe schließen - Hochzeit - Heiraten

    • Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet.
    • Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

    Beschreibung

    Hinweise für Spenge

    Heiraten in Spenge
    • Besprechungs-/Trauzimmer im Rathaus
    • Torhaus der Werburg (Gebühr 80,00 €)

    Trauungen im Torhaus der Werburg
    -historisch und romantisch-

    Das Torhaus der Werburg liegt am Rande des Ortskernes in einer Talmulde des Mühlenbaches. Der See ist der Rest des Burggrabens, der das gesamte Werburg Ensemble früher umgab. Seit dem Frühjahr 1992 werden im ehemaligen Kaminzimmer im Torhaus Trauungen vorgenommen. 

    Unser Trauzimmer im Torhaus ist über eine Treppe zu erreichen und bietet 21 Sitzplätze für Gäste.

    Könnte es ein schöneres Ambiente geben? Der gepflegte Bauerngarten lädt nach der Trauung zum Verweilen ein. Oftmals stehen die Hochzeitsgäste auch unter der alten Linde am See und stoßen auf das Wohl des Brautpaares an.

    Allgemeine Hinweise für die Anmeldung
    • Wenn Sie eine Trauung in Spenge anmelden möchten, vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein Gespräch mit unseren Standesbeamten*innen. Am besten ist es, wenn Sie mit Ihrem Parnter bzw. Ihrer Partnerin zusammen an dem Termin teilnehmen.
    • Sie sollten die Ehe frühzeitig, jedoch frühstens 6 Monate vor Eheschließung anmelden. Die Anmeldung kann bei zu großen Zeiträumen ihre Gültigkeit verlieren.
    • Sie müssen die Eheschließung bei dem Standesamt anmelden, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Wenn der Wunsch besteht, außerhalb des Wohnsitzes zu heiraten, wird die Anmeldung zum jeweiligen Standesamt weitergereicht.
    • Der Eheschließungstermin wird in dem Termin zur Anmeldung festgelegt.

    Alle Informationen finden Sie zusätzlich unter Downloads im Dokument

    "Merkblatt zur Eheschließung". 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e37a1c8dc74943b4fb18f7a09d3d5a7c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Spenge

    In der Regel reichen folgende Unterlagen
    (Sie müssen volljährig und Deutsche*r im Sinnde des Grundgesetztes ohne Auslandsbezug sein)

    • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate)
      • erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
    • Eine Erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung.
      • erhältlich beim Bürgerbüro des Hauptwohnsitzes
    • Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder
      • erhältlich beim Geburtsstandesamt (beide Elternteile müssen eingetragen sein)
      • wenn nicht beide Elternteile eingetragen sind, bringen Sie bitte eine Vaterschaftsanerkennung mit 
      • bei gemeinsamer Sorge benötigen wir eine Sorgeerklärung
    • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
    • Bargeld oder EC-Karte für die Verwaltungsgebühr

    Wenn Sie bereits verheiratet waren, benötigen Sie zusätzlich folgende Unterlagen

    • Ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe, in Form einer beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe
      • erhältlich beim Eheschließungsstandesamt.
    • Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben.
      • Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also beispielsweise
        Familienstammbücher, Heiratsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile.

    In besondern Fällen und Fällen mit ausländischer Beteiligung sollten Sie einen persönlichen Termin im Standesamt vereinbaren.

    Genauere Informationen zu den mitzubringenden Unterlagen finden Sie unter Downloads im Dokument "Merkblatt Unterlagen für die Eheschließung"

    Formulare

    Keine

    Voraussetzungen

    • Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung
    • Bei fehlenden Sprachkenntnissen ist auf Veranlassung der Eheschließenden eine dolmetschende Person mitzubringen.
    • Die Eheschließenden müssen Ehemündig sein.
    • Die Eheschließenden müssen Geschäftsfähigkeit (speziell natürlich Geschäftsfähig Ehegeschäftsfähig sein.
    • Die Eheschließenden müssen persönlich Anwesend sein
    • Der Ehe darf nach deutschem Recht, kein Ehehindernis, entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    • §104 BGB
    • § 1310 BGB
    • § 1312 BGB
    • § 1896 ff. BGB
    • § 1903 BGB
    • Art. 13 Abs. 4 Satz 1 EGBGB
    • § 6 PStG
    • § 11 PStG
    • § 13 PStG
    • § 29 PStV
    • Art. 14.1 ff. PStGVwV

    Verfahrensablauf

    Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.

    Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.

    Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde (Standesamt) gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

    Die rechtmäßige Eheschließung setzt h die Geschäftsfähigkeit (speziell die natürliche Geschäftsfähigkeit und die Ehegeschäftsfähigkeit) der Eheschließenden voraus, welche durch das den Standesbeamten/das Standesamt geprüft wird. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamten/dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den Zeugen und der Standesbeamten/dem Standesbeamten zu unterschreiben.

    Eine Ehe gilt auch dann als geschlossen, wenn die Eheschließenden erklärt haben, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer kann variieren. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.

    Kosten

    Hinweise für Spenge

    Bei Anmeldung der Eheschließung
    • wenn deutsches Recht zu beachten ist, 40,00 Euro,
    • wenn ausländisches Recht zu beachten ist, 66,00 Euro oder
    • wenn für einen Staatsangehörigen eines Vertragsstaates (Österreich, Luxemburg oder Schweiz) ein Ehefähigkeitszeugnis beschafft werden muss, 40,00 Euro.

    Allerdings können in Einzelfällen weitere Gebühren, z.B. für Erklärungen zur Namensführung oder eidesstattliche Versicherungen, erweiterte Meldebescheinigungen oder Urkunden anfallen. Eine detaillierte Gebührenübersicht hält Ihr Standesamt für Sie bereit. 

    Heriaten ausßerhalb der Öffnungszeiten
    • 66,00 Euro
    Heiraten in der Werburg
    • 80,00 Euro

    Weitere Informationen

    Hinweise für Spenge

    Trauzeugen
    • Trauzeuigen sind freiweillig. Auf Wunsch können aber bis zu 2 Trauzeugen ausgewählt werden.
    Namensführung
    • Für Informationen zum Thema Namensführung schauen Sie bitte in das Dokument "Merkblatt zur Eheschließung" auf Seite 2
    Ehefähigkeitszeugnis
    • Für Ihre Eheschließung im Ausland benötigen Sie möglicherweise ein Ehefähigkeitszeugnis. Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung eines deutschen Standesbeamten am (letzten) Wohnsitz der Verlobten. Es bescheinigt, dass der Eheschließung der beiden in diesem Zeugnis genannten Brautleute, kein Ehehindernis nach den deutschen Gesetzen entgegensteht. Für mehr Informationen schauen Sie bitte unter "Verwandte Dienstleistungen".
    Die Werburg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandrecht, des Landes Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Spenge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de