Eheschließung Vollzug Besondere

    - Die Ehe schließen - Hochzeit - Heiraten

    • Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet.
    • Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer von Ihnen seinen Wohnsitz gemeldet hat.

    Sie möchten bei uns heiraten, sind aber nicht in Rheda-Wiedenbrück gemeldet? Kein Problem! Sie nehmen zunächst einfach die Anmeldung der Eheschließung bei dem zuständigen Standesamt Ihres Wohnsitzes vor. Dieses ermächtigt uns dann, Ihre Eheschließung hier in Rheda-Wiedenbrück durchzuführen.

    Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, um prüfen zu können, ob die rechtlichen Voraussetzungen für Ihre Eheschließung vorliegen. Sie hat eine Gültigkeit von 6 Monaten, das heißt innerhalb dieses Zeitraumes muss die Eheschließung durchgeführt werden. Sie ist mündlich oder schriftlich beim zuständigen Standesamt anmelden. Melden Sie sich möglichst persönlich und gemeinsam an. Sie können sich auch gegenseitig vertreten.

    Sie beide werden vor der Eheschließung befragt, ob Sie einen Ehenamen tragen wollen. Nach der Eheschließung beurkundet dies der Standesbeamte oder die Standesbeamtin in einer Niederschrift. Diese wird von Ihnen und Ihrem Ehegatten beziehungsweise Ihrer Ehegattin, den Zeugen und Zeuginnen sowie der Standesbeamtin beziehungsweise dem Standesbeamten unterschrieben. Danach wird die Eheschließung im Eheregister beurkundet.Seit dem 1. Oktober 2017 ist in Deutschland aufgrund des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts auch eine Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern und Partnerinnen möglich.

    Wenn Sie bei uns heiraten möchten, können Sie sich einen Wunschtermin für Ihre Trauung an unseren 5 Trauorten reservieren. Hierbei klicken Sie einfach oben rechts auf bei Dienste auf Traukalender.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 9040-93

    Fax: 05242 9040-91

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sie müssen folgende Unterlagen vorlegen:

    • Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument
    • falls einer von Ihnen nicht in Rheda-Wiedenbrück mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, eine erweiterte Meldebescheinigung
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisen

    In folgenden Fällen setzen Sie sich bitte persönlich mit uns in Verbindung:

    • Sie sind geschieden oder verwitwet
    • Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit
    • Sie sind nicht im Bundesgebiet geboren
    • Sie haben gemeinsame Kinder
    • Sie sind adoptiert
    • Sie sind im Ausland geschieden worden

    Formulare

    Keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:

    Mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    • Personenstandsgesetz (PStG)
    • Personenstandsverordnung (PStV)
    • Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
    • Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an.
    • Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen.
    • Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.
    • Sie werden befragt, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen.
    • Die Eheschließung wird durchgeführt.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an.
    • Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift.
    • Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer kann variieren. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.

    Kosten

    Einzelfallabhängig, kann variieren. Die Kosten für die Eheschließung richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Wieviel Platz für Gäste bieten Ihnen unsere Trauräume?

    • das Refektorium im ehemaligen Franziskanerkloster bietet Ihnen Platz für 40 Gäste
    • der Domhof bietet Ihnen Platz für 28 Gäste
    • die Orangerie bietet Ihnen Platz für 80 Gäste
    • im historischen Rathaus in Wiedenbrück bietet Ihnen die Gute Stube Platz für 50 Gäste und der kleine Trauraum für 14 Gäste
    • das Küsterhaus in St. Vit bietet Ihnen Platz für 35 Gäste

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Bei uns können Sie gerne Ihre Trauung mitgestalten. Möchten Sie vielleicht eine individuelle Traurede? Wie möchten Sie in unseren Trauraum einziehen? Haben Sie vielleicht auch schon an Musik gedacht? Wir haben für Sie einmal einen Fragebogen zusammengestellt, der für Sie eine Gedankenstütze sein kann. Diesen können Sie sich unter Downloads herunterladen.

    Falls Sie sich entschlossen haben bei uns zu heiraten, bitten wir Sie aus Umweltgründen, kein Reis, Konfetti, Blumen oder Blütenblätter weder in noch vor den Trauorten zu streuen. Ebenfalls bitten wir Sie, keine Tauben steigen zu lassen, weil dies aus tierschutzrechtlichen Gründen verboten ist.Der Stream Ihrer Trauung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen an allen Trauorten leider nicht gestattet. Dafür danken wir Ihnen herzlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandrecht, des Landes Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de