Gaststättengewerbe Anzeige
Hinweise für Wassenberg
Beschreibung
Hinweise für Wassenberg
Wer eine Gaststätte eröffnen oder übernehmen möchte und in dieser alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen möchte oder bei Einzelveranstaltungen einen öffentlichen Ausschank alkoholischer Getränke durchführen möchte, muss einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 2 GastG (Gaststättenerlaubnis) bzw. 12 GastG (Gestattung) stellen. Sollte die Tätigkeit durch einen Stellvertreter ausgeübt werden, benötigt dieser eine Stellvertretungserlaubnis.
Die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis kann online über das Wirtschaftsserviceportal beantragt werden. Ein schriftlicher Antrag in Papierform bei der Stadt Wassenberg ist nicht mehr notwendig, aber weiterhin möglich.
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Gaststättengesetz
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen