Gaststättengewerbe Anzeige
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer
- im stehenden Gewerbe Getränke an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft)
- zubereitete Speisen an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft)
oder
- Gäste beherbergt (Beherbergungsbetrieb).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Den Antrag, die Merkblätter und weitere Informationen erhalten Sie über die Downloads oder bei den zuständigen Sachbearbeitern der Gewerbeabteilung. Die erforderlichen Unterlagen sind von Fall zu Fall zum Teil sehr unterschiedlich. Daher ist es ratsam in einem persönlichen Gespräch alle Einzelheiten betreffend die Gaststättenerlaubnis zu erörtern.
Formulare
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Voraussetzungen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Für das Betreiben eines Gaststättengewerbes wird eine Erlaubnis benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Verfahrensablauf
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen