Teilnahme an einer Veranstaltung beantragen
Wenn Sie an einer Veranstaltung als gewerbetreibende Person oder Unternehmen teilnehmen möchten, benötigen Sie eine Bestätigung.
Beschreibung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Im Stadtgebiet von Rheda-Wiedenbrück gibt es in den beiden Stadtteilen Rheda und Wiedenbrück jeweils an 2 Tagen einen Wochenmarkt.
In Rheda findet der Wochenmarkt an jedem Mittwoch und Samstag und in Wiedenbrück an jedem Dienstag und Samstag statt.
Die täglichen Öffnungszeiten sind von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr.
Bei den Wochenmärkten handelt es sich um eine nach § 67 Abs. 1 Gewerbeordnung festgesetzte Veranstaltung. Aufgrund dieser Festsetzung sind die Wochenmarkthändler von der Verpflichtung des Besitzes einer Reisegewerbekarte freigestellt.
Sofern Sie als Händler Interesse zur Teilnahme an einem der Wochenmärkte haben, so wenden Sie sich - unter Beifügung aussagekräftigem Fotomaterials zu Ihrem Stand - an die unten genannten Ansprechpartner.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 05242 963-480
E-Mail: ordnungsamt@rh-wd.de
erforderliche Unterlagen
- Für festgesetzte Märkte entfällt die Reisegewerbekartenpflicht
- Lichtbild des Geschäfts
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Sie müssen zum Kreis der Teilnahmeberechtigten gehören (gilt für festgesetzte Veranstaltungen)
- Sie müssen die Teilnahmebedingungen der jeweiligen Veranstaltungen erfüllen.
- Sie können ausgeschlossen werden, wenn Sie die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 70 Gewerbeordnung (GewO)
Verfahrensablauf
Damit Sie an einer Veranstaltung teilnehmen können, müssen Sie die Teilnahme beantragen.
Diesen Antrag können Sie anhand eines offline-Formulars oder online über den Online-Dienst stellen.
Wenn Sie die Teilnahme anhand des offline-Formulars beantragen wollen:
- Öffnen Sie das entsprechende PDF-Formular.
- Befüllen Sie den Antrag.
- Reichen Sie die geforderten Nachweise ein.
- Übersenden Sie den Antrag per E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Behörde.
- Es geht Ihnen eine Eingangsbestätigung durch die zuständige Behörde zu.
- Im Falle der Standplatzgenehmigung geht Ihnen vor Beginn der Veranstaltung ein Bescheid zu.
- Im Falle einer Ablehnung erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid durch die zuständige Behörde.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
Wenn Sie die Teilnahme an einer Veranstaltung über den Online-Dienst beantragen wollen:
- Sie rufen den Online Dienst auf.
- Sie befüllen das Antragsformular.
- Für eine schnelle Bearbeitung durch die Behörden laden Sie alle notwendigen Nachweise hoch.
- Ihr Antrag wird durch die zuständige Behörde geprüft.
- Bei Rückfragen meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen.
- Es geht Ihnen eine Eingangsbestätigung durch die zuständige Behörde postalisch und/oder per E-Mail zu.
- Im Falle der Standplatzgenehmigung geht Ihnen circa 2 Monate vor Beginn der Veranstaltung ein Bescheid zu.
- Im Falle einer Ablehnung erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid durch die zuständige Behörde postalisch.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid postalisch.
Fristen
Fristtyp: Antragsfrist
Dauer (bei fester Zeit): 8 Wochen
Bemerkung:
Es gibt keine gesetzliche Antragsfrist. In der Regel müssen Anträge mindestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung gestellt werden, damit eine termingerechte Antragsbearbeitung sichergestellt wird. Allerdings sind für einige Veranstaltungen die Bewerbungszeiträume größer. Nach Verstreichen der Anmeldefrist können Sie in ein Nachbesetzungsverfahren gelangen, um die Chance auf einen Standplatz aufrecht zu erhalten.
Bearbeitungsdauer
Ca. 8 Wochen bis 1,5 Jahre
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig davon, für welche Veranstaltung sich beworben wird. Außerdem ist die Bearbeitungsdauer davon abhängig, wann die erforderlichen Unterlagen eingehen.
Kosten
Kostenart: variabel
Die Kosten werden gemäß der geltenden Kostentabellen berechnet und festgesetzt.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg (BWI) am 29.11.2022
Stichwörter
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