Teilnahme an einer Veranstaltung beantragen
Hinweise für Kleve
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Veranstaltungen nach Titel IV der Gewerbeordnung (GewO)
Sie möchten eine Ausstellung oder eine Messe veranstalten?
Es steht Ihnen grundsätzlich frei, einen Antrag auf Festsetzung Ihrer Veranstaltung zu stellen. Mit der Festsetzung Ihrer Veranstaltungen erwirken Sie eine Vielzahl von Vorteilen (sogenannte Marktprivilegien) wie z.B. Lockerungen des Arbeitszeiten- und Ladenöffnungsgesetzes NRW. Darüber hinaus entfällt z.B. auch die Reisgewerbekartenpflicht für Ihre Aussteller.
Weitere Informationen zu der Festsetzung von Messen und Ausstellungen erhalten Sie hier.
Bitte stellen Sie den Antrag zur Festsetzung Ihrer Messe oder Ausstellung rechtzeitig, d.h. mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung. Die jeweilige Veranstaltung wird nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz festgesetzt.
Ein Antragsformular finden Sie rechts im Download. Bitte fügen Sie dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag alle geforderten Unterlagen bei.
Die Tarifstelle 12.13.1 a und b des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung in der gegenwärtigen Fassung sieht für die Bearbeitung des Antrags auf Festsetzung nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz von Messen und Ausstellungen einen Gebührenrahmen von 50,00 EUR bis 3.000,00 EUR vor.
Nach der Gewerbeordnung ist der Kreis Kleve zuständige Behörde für die Festsetzung von Ausstellungen und Messen.
Hinweis:
Der Festsetzungsbescheid nach Titel IV der Gewerbeordnung ersetzt keinesfalls andere Genehmigungen, die eventuell für Ihre Veranstaltung notwendig sein sollten (zum Beispiel Hygienekonzept, Sperrungen Straßenverkehr, Plakatwerbung etc.).
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg (BWI) am 29.11.2022
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