Teilnahme an einer Veranstaltung beantragen
Wenn Sie an einer Veranstaltung als gewerbetreibende Person oder Unternehmen teilnehmen möchten, benötigen Sie eine Bestätigung.
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Veranstaltungen nach Titel IV der Gewerbeordnung (GewO)
Sie möchten eine Ausstellung oder eine Messe veranstalten?
Es steht Ihnen grundsätzlich frei, einen Antrag auf Festsetzung Ihrer Veranstaltung zu stellen. Mit der Festsetzung Ihrer Veranstaltungen erwirken Sie eine Vielzahl von Vorteilen (sogenannte Marktprivilegien) wie z.B. Lockerungen des Arbeitszeiten- und Ladenöffnungsgesetzes NRW. Darüber hinaus entfällt z.B. auch die Reisgewerbekartenpflicht für Ihre Aussteller.
Weitere Informationen zu der Festsetzung von Messen und Ausstellungen erhalten Sie hier.
Bitte stellen Sie den Antrag zur Festsetzung Ihrer Messe oder Ausstellung rechtzeitig, d.h. mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung. Die jeweilige Veranstaltung wird nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz festgesetzt.
Ein Antragsformular finden Sie rechts im Download. Bitte fügen Sie dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag alle geforderten Unterlagen bei.
Die Tarifstelle 12.13.1 a und b des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung in der gegenwärtigen Fassung sieht für die Bearbeitung des Antrags auf Festsetzung nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz von Messen und Ausstellungen einen Gebührenrahmen von 50,00 EUR bis 3.000,00 EUR vor.
Nach der Gewerbeordnung ist der Kreis Kleve zuständige Behörde für die Festsetzung von Ausstellungen und Messen.
Hinweis:
Der Festsetzungsbescheid nach Titel IV der Gewerbeordnung ersetzt keinesfalls andere Genehmigungen, die eventuell für Ihre Veranstaltung notwendig sein sollten (zum Beispiel Hygienekonzept, Sperrungen Straßenverkehr, Plakatwerbung etc.).
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kleve
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Sie müssen zum Kreis der Teilnahmeberechtigten gehören (gilt für festgesetzte Veranstaltungen)
- Sie müssen die Teilnahmebedingungen der jeweiligen Veranstaltungen erfüllen.
- Sie können ausgeschlossen werden, wenn Sie die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 70 Gewerbeordnung (GewO)
Verfahrensablauf
Damit Sie an einer Veranstaltung teilnehmen können, müssen Sie die Teilnahme beantragen.
Diesen Antrag können Sie anhand eines offline-Formulars oder online über den Online-Dienst stellen.
Wenn Sie die Teilnahme anhand des offline-Formulars beantragen wollen:
- Öffnen Sie das entsprechende PDF-Formular.
- Befüllen Sie den Antrag.
- Reichen Sie die geforderten Nachweise ein.
- Übersenden Sie den Antrag per E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Behörde.
- Es geht Ihnen eine Eingangsbestätigung durch die zuständige Behörde zu.
- Im Falle der Standplatzgenehmigung geht Ihnen vor Beginn der Veranstaltung ein Bescheid zu.
- Im Falle einer Ablehnung erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid durch die zuständige Behörde.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
Wenn Sie die Teilnahme an einer Veranstaltung über den Online-Dienst beantragen wollen:
- Sie rufen den Online Dienst auf.
- Sie befüllen das Antragsformular.
- Für eine schnelle Bearbeitung durch die Behörden laden Sie alle notwendigen Nachweise hoch.
- Ihr Antrag wird durch die zuständige Behörde geprüft.
- Bei Rückfragen meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen.
- Es geht Ihnen eine Eingangsbestätigung durch die zuständige Behörde postalisch und/oder per E-Mail zu.
- Im Falle der Standplatzgenehmigung geht Ihnen circa 2 Monate vor Beginn der Veranstaltung ein Bescheid zu.
- Im Falle einer Ablehnung erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid durch die zuständige Behörde postalisch.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid postalisch.
Fristen
Fristtyp: Antragsfrist
Dauer (bei fester Zeit): 8 Wochen
Bemerkung:
Es gibt keine gesetzliche Antragsfrist. In der Regel müssen Anträge mindestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung gestellt werden, damit eine termingerechte Antragsbearbeitung sichergestellt wird. Allerdings sind für einige Veranstaltungen die Bewerbungszeiträume größer. Nach Verstreichen der Anmeldefrist können Sie in ein Nachbesetzungsverfahren gelangen, um die Chance auf einen Standplatz aufrecht zu erhalten.
Bearbeitungsdauer
Ca. 8 Wochen bis 1,5 Jahre
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig davon, für welche Veranstaltung sich beworben wird. Außerdem ist die Bearbeitungsdauer davon abhängig, wann die erforderlichen Unterlagen eingehen.
Kosten
Kostenart: variabel
Die Kosten werden gemäß der geltenden Kostentabellen berechnet und festgesetzt.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Hinweise für Kleve
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg (BWI) am 29.11.2022
Stichwörter
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