Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
Hinweise für Lübbecke
Beschreibung
Hinweise für Lübbecke
Durch bestehendes Baurecht kann ein Grundstück in einer ganz bestimmten Weise bebaut werden. Entspricht ein Bauvorhaben diesem öffentlichen Baurecht nicht, so kann in etlichen Fällen durch eine auf den Einzelfall bezogene "Erweiterung des Baurechts" dennoch eine Baugenehmigung erzielt werden. Diese "Erweiterung des Baurechts" erreicht man in bestimmten Fällen durch Eintragung einer Baulast.
Unter Onlinedienstleistungen können Sie als Eigentümer oder als Person mit berechtigtem Interesse die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Eigentumsnachweis
- Vollmacht der Eigentümer
- Personalausweis
- Beauftragung durch Eigentümer bzw. Gericht
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Für die Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis verwenden Sie bitte das bereitgestellte Onlineformular.
Sollten Sie das Baujahr und die Bauverzeichnis-Nummer nicht kennen, können Sie dort jeweils eine null ("0") eintragen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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