Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
Hinweise für Löhne
Beschreibung
Hinweise für Löhne
Die Bauaufsichtsbehörde ist verpflichtet, ein Baulastenverzeichnis zu führen, in dem von den Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen übernommene Baulasten eingetragen sind. Dabei handelt es sich um grundstücksbezogene, gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommene Verpflichtungen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.
Durch Baulast können beispielsweise folgende Bebauungshindernisse übernommen werden:
- bei fehlender Erschließung Wege- und Durchleitungsrechte
- auf dem Nachbargrundstück fehlende Abstandsflächen auf das eigene Grundstück
- Stellplatzverpflichtungen für andere Grundstücke
In der Regel schränkt eine Baulast die Baumöglichkeiten auf dem eigenen Grundstück ein. Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, ist Einsicht in das Baulastenverzeichnis zu gewähren. Die Einsichtnahme ist beim Kauf eines Grundstücks durchaus empfehlenswert, um bereits frühzeitig einen Überblick über eventuell bestehende Bebauungshindernisse zu bekommen.
Für Eintragungen in das Baulastenverzeichnis nutzen Sie bitte die Dienstleistungsseite Baulastenverzeichnis Eintragung - Serviceportal Stadt Löhne (loehne.de)
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Löhne
Das berechtigte Interesse an einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis muss von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller nachgewiesen werden.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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