Baulast Auskunft Einsicht

    Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    Hinweise für Löhne

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Die Bauaufsichtsbehörde ist verpflichtet, ein Baulastenverzeichnis zu führen, in dem von den Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen übernommene Baulasten eingetragen sind. Dabei handelt es sich um grundstücksbezogene, gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommene Verpflichtungen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.

    Durch Baulast können beispielsweise folgende Bebauungshindernisse übernommen werden:

    • bei fehlender Erschließung Wege- und Durchleitungsrechte
    • auf dem Nachbargrundstück fehlende Abstandsflächen auf das eigene Grundstück
    • Stellplatzverpflichtungen für andere Grundstücke

    In der Regel schränkt eine Baulast die Baumöglichkeiten auf dem eigenen Grundstück ein. Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, ist Einsicht in das Baulastenverzeichnis zu gewähren. Die Einsichtnahme ist beim Kauf eines Grundstücks durchaus empfehlenswert, um bereits frühzeitig einen Überblick über eventuell bestehende Bebauungshindernisse zu bekommen.

    Für Eintragungen in das Baulastenverzeichnis nutzen Sie bitte die Dienstleistungsseite Baulastenverzeichnis Eintragung - Serviceportal Stadt Löhne (loehne.de)

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d5e86b236e53007764cf58fd980e11ac

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    Version

    Technisch geändert am 19.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    63 Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Löhne

    Das berechtigte Interesse an einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis muss von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller nachgewiesen werden.

    Formulare

    Hinweise für Löhne

    Voraussetzungen

    Hinweise für Löhne

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Löhne

    • Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Löhne

    Fristen

    Hinweise für Löhne

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Löhne

    Kosten

    Hinweise für Löhne

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Löhne

    Weitere Informationen

    Hinweise für Löhne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Löhne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de