Baulast Auskunft EinsichtOnline erledigen

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    Hinweise für Aachen

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    In vielen Fällen ist es dem Bauwilligen/Grundstückseigentümer wegen ungünstiger Lage oder schlechten Zuschnitts seines Grundstückes nicht möglich, die öffentlich-rechtlichen Vorschriften auf seinem Grundstück einzuhalten. So kann z. B. die Einrichtung von Stellplätzen unmöglich sein, es fehlt an der gesicherten Erschließung oder die Abstandflächen können nicht auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden.

    Dann ist es jedoch unter Umständen möglich, durch die Übernahme von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen auf Nachbargrundstücken die Einhaltung der baurechtlichen Belange auf Dauer zu sichern. Dies geschieht dann durch die Eintragung einer Baulast.

    Hierfür bedarf es der Zustimmung des Eigentümers des Nachbargrundstückes. Einen Anspruch auf Eintragung einer Baulast gibt es jedoch nicht. Die Baulast wird gegenüber der Bauaufsichtsbehörde abgegeben, sie wird in das Baulastenverzeichnis eingetragen.

    Öffnungszeiten

    Montag 8.30 - 12.00 Uhr
    Mittwoch 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr 
    Freitag 8.30 - 12.00 Uhr

    Sie erreichen uns telefonisch oder per Mail baulasten@mail.aachen.de

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    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8b37519fde3fd6007c7e11416c993d2e

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    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verwaltungsabteilung (Bauaufsicht)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lagerhausstraße 20

    52064 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-63100

    Fax: 0241 413541-6310

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Kosten

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    Auskünfte aus dem Baulastenkataster werden schriftlich erteilt und sind gebührenpflichtig.

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

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