Baulast Auskunft Einsicht
Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
Hinweise für Köln
Beschreibung
Hinweise für Köln
Auskünfte zu bestehenden Baulasten aus dem amtlichen Baulastennachweis werden in unserer Plankammer erteilt. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erteilen lassen (siehe § 85 (5) der Bauordnung für das Land NRW).
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen