Baulast Auskunft Einsicht

    Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    Hinweise für Köln

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Auskünfte zu bestehenden Baulasten aus dem amtlichen Baulastennachweis werden in unserer Plankammer erteilt. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erteilen lassen (siehe § 85 (5) der Bauordnung für das Land NRW).

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    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ortsbaurecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-23021

    Fax: 0221 / 221-22756

    E-Mail: ortsbaurecht@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Hinweise für Köln

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de