Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von PersonenOnline erledigen

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen

    Hinweise für Hamm

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Wenn Sie in Ihren Geschäftsräumen gewerbsmäßig eine Veranstaltung zur Schaustellung von Personen wie beispielsweise Striptease oder Tabledance durchführen wollen, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis. Auch wenn Sie lediglich Ihre Geschäftsräume für eine solche Veranstaltung zur Verfügung stellen, benötigen Sie eine entsprechende Erlaubnis. Sie gilt generell nur für den genannten Raum und den / die Antragsteller*in persönlich. Darbietungen mit überwiegend künstelrischem, sportlichem, akrobatischen oder ähnlichem Charakter sind von der Erlaubnispflicht ausgenommen. In der Regel wird die Erlaubnis zur Schaustellung von Personen unbefristet erteilt. Sollte allerdings eine Verlängerung zu beantragen sein, so gelten für diese Verlängerung dieselben Voraussetzungen wie für die erstmalige Erteilung der Erlaubnis. Die Erlabnis ist personen- und raumgebunden. Sie kann für einzelne, aber auch für regelmäßige Veranstaltungen erteilt werden. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden.

    Die Erlaubnis für die Schaustellung ersetzt keine anderen Erlaubnisse. Wollen Sie beispielsweise als Gastwirt*in Ihre Gaststätte für eine solche Veranstaltung zur Verfügung stellen, brauche Sie eine Gaststättenerlaubnis - bei Alkoholausschank- und eine Erlaubnis für die Schaustellung von Personen.

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    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Sachgebiet Gewerberecht

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    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 21

    59065 Hamm

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    Technisch geändert am 16.12.2022

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    Telefon Festnetz: 02381 17-7201

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    50,00 bis 1.000,00 € nach Verwaltungsaufwand

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de