Sekundarschule

    Die Sekundarschule ist eine Zusammenführung von Haupt- und Realschule.

    Sie möchten Ihr Kind an einer Sekundarschule anmelden? Hier erfahren Sie mehr über die Schulform.

    Beschreibung

    Hinweise für Goch

    Sie können Ihr Kind an der Sekundarschule anmelden, wenn es erfolgreich die Grundschule absolviert hat.
    Im Gocher Stadtgebiet steht jedoch keine Sekundarschule zur Verfügung. Im Kreis Kleve gibt es Sekundarschulen an den Standorten Geldern und Straelen. 

    Allgemeines über Sekundarschulen

    Die Sekundarschule ist eine Schule des längeren gemeinsamen Lernens. Sie arbeitet mit Kindern und Jugendlichen aller Leistungsstärken und hält Laufbahnentscheidungen möglichst lange offen. Aufgrund ihres besonderen pädagogischen Konzeptes sind Sekundarschulen fast immer gebundene Ganztagsschulen. Die Sekundarschule trägt unterschiedlichsten Lebens- und Berufsperspektiven Rechnung: Hier werden die Schülerinnen und Schüler sowohl auf eine berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vorbereitet. Der Unterricht in der Sekundarschule ist im besonderen Maße der individuellen Förderung verpflichtet.

    Die Sekundarschule umfasst die Klassen 5 bis 10 der Sekundarstufe I. Die Sekundarschule verfügt über keine eigene Oberstufe. Sie bietet aber über die verbindlich geregelte Zusammenarbeit mit der Oberstufe von Gymnasium, Gesamtschule oder Berufskolleg die Sicherheit einer planbaren Schullaufbahn bis zum Abitur.

    An der Sekundarschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden, die auch an der Hauptschule, der Realschule, der Gesamtschule und dem Gymnasium erworben werden:

    • der Hauptschulabschluss
    • der Hauptschulabschluss nach Klasse 10
    • der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10

    Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) berechtigt unter bestimmten Voraussetzungen respektive bei bestimmten erbrachten Leistungen auch zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs. Diese Voraussetzungen sind je nach Organisationsform der Sekundarschule leicht different.

    Über die Aufnahme an einer Sekundarschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6d5e3c34256cdf69d6040a47ec3507c0

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Schulverwaltung, Sportangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02823/320 - 0

    E-Mail: schulverwaltungsamt@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
    • Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
    • von der Grundschule ausgehändigter Anmeldeschein
    • Empfehlung der Grundschule für die zukünftige Schulform
    • Personalausweise der Erziehungsberechtigten
    • ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
    • ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten, der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann

    Voraussetzungen

    Ihr Kind hat die Grundschule erfolgreich abgeschlossen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
    • Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
    • Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.

    Fristen

    Hinweise für Goch

    Das Anmeldeverfahren beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Schülerinnen und Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Das Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Den genauen zeitlichen Rahmen für das Anmeldeverfahren in der Gemeinde legt der Schulträger fest. Informationen zu den Anmeldefristen und zum Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen erhalten Sie insbesondere bei der Grundschule, den weiterführenden Schulen oder beim jeweiligen Schulträger.

    Bearbeitungsdauer

    Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Kommune der gewünschten Schule oder von der Sekundarschule unmittelbar.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer Schule die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch bzgl. der Schulform auf andere Weise zu entsprechen.

    Weitere Informationen

    - https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/schulformen/sekundarschule - http://broschüren.nrw/sekundarstufe-1 https://broschuerenservice.nrw.de/files/download/pdf/broschuere-die-sekundarstufe-i-2019-druckfassung-pdf_von_die-sekundarstufe-i-in-nordrhein-westfalen-informationen-fuer-eltern_vom_staatskanzlei_3158.pdf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Goch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de