Personalausweis Änderung wegen Adressänderung

    Adresse auf Personalausweis ändern lassen

    Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Kamen

    Deutsche Einwohner sind mit Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen. Die Beantragung ist ausschließlich persönlich vorzunehmen und kann nicht per Vollmacht übertragen werden.

    Der Personalausweis ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Er enthält einen kontaktlosen Chip, der drei Funktionen bietet:

    1. die Speicherung biometrischer Daten,
    2. den elektronischen Identitätsnachweis und
    3. die qualifizierte elektronische Signatur.

    Seit dem 01.08.2021 ist die Abnahme und Speicherung der Fingerabdrücke im neuen Personalausweis verpflichtend.

    Weitere Informationen über den "Neuen Personalausweis" finden Sie in dieser PDF-Datei

    Außerdem ist es möglich, bei Bedarf einen vorläufigen Ausweis zu beantragen. Dieser besitzt eine Gültigkeitsdauer von maximal drei Monaten. Das Dokument wird vor Ort ausgestellt und ist sofort zur Mitnahme bereit. 

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    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_05da4f5572521ac4b39931798b49ed71

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    30.2 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kamen

    • Ihren alten Personalausweis, auch wenn er bereits abgelaufen ist, oder Kinderreisepass oder Reisepass
    • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
    • bei erstmaliger Beantragung eines Personalausweises bei der Stadt Kamen benötigen wir auch Ihre Geburtsurkunde oder Ihre Eheurkunde
    • bei der Antragstellung für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen beide Elternteile zustimmen, solange ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.

    Die Zustimmung kann erfolgen:

      • durch Erscheinen beider sorgeberechtigter Personen mit gültigem Ausweisdokument
      • durch Erscheinen eines Sorgeberechtigten mit Vollmacht und Personalausweis des anderen Sorgeberechtigten.
      • eine (alleinige) Sorgeberechtigung ist entsprechend nachzuweisen

    Dieselben Kriterien gelten ebenfalls für die Ausstellung eines vorläufigen Ausweises.

    Der Personalausweis ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Er enthält einen kontaktlosen Chip, der drei neue Funktionen bietet,

    1. die Speicherung biometrischer Daten,
    2. den elektronischen Identitätsnachweis und
    3. die qualifizierte elektronische Signatur.

    Weitere Informationen über den Personalausweis finden Sie in dieser PDF-Datei.

    Formulare

    Hinweise für Kamen

    Voraussetzungen

    • Ihr Personalausweis ist gültig.
    • Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Adressänderung persönlich beantragen:

    • Sie nutzen die digitale Leistung der elektronischen Wohnsitzanmeldung oder 
    • Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.
      • Sie legen Ihren gültigen Personalausweis und Ihre Meldebestätigung vor.
      • Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihres Personalausweises und klebt einen Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis.

    Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im Personalausweis beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.  

    Fristen

    Sie müssen Ihre neue Adresse in Ihrem Personalausweis unverzüglich nach Umzug ändern lassen. 

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kamen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kamen

    Ausweisbefreiung

    Älteren Personen oder Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern bietet sich die Möglichkeit einer Befreiung von der Ausweispflicht. Hierzu wird ein entsprechender Antrag vom Pflegeheim oder einer bevollmächtigten Person gestellt. Voraussetzung hierfür ist mind. die Pflegestufe III, ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen. Zusätzlich wird der abgelaufene Personalausweis benötigt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kamen

    Sie haben einen Personalausweis beantragt und möchten wissen, ob er zur Abholung bereit liegt?
    Nutzen Sie den u. s. Onlinedienst zur Statusabfrage!

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) am 23.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kamen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de