Adresse auf Personalausweis ändern lassen
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen.
Beschreibung
Hinweise für Geseke
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht, wenn man sich durch einen gültigen Reisepass ausweisen kann.
Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden.
Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet und an Bürgerterminals oder an Automaten aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.
Im Chip Ihres Personalausweises wird Ihr Lichtbild gespeichert. Seit 01. August 2021 ist auch die Abgabe der Fingerabdrücke im Personalausweis verpflichtend.
Die biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung Ihrer Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel Polizeivollzugbehörden, Zollverwaltung, Steuerfahndungsstellen der Länder und Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.
Wie Sie die Onlineausweisfunktion nutzen können erfahren Sie hier (https://www.ausweisapp.bund.de/hilfe-und-support/videotutorials/)
Der Personalausweis auf einen Blick:
- Scheckkartenformat
- Chip im Ausweis
- Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und an Automaten
- Mehr Kontrolle über die eigenen Daten
- Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke
Weitere Informationen zum Personalausweis finden Sie unter www.personalausweisportal.de.
Für die Ausstellung von Personalausweisen sind erforderlich:
- 1 biometrisches Lichtbild (Passbilder können auch am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro gegen eine zusätzliche Gebühr von 8€ zur digitalen Nutzung für den Ausweis angefertigt werden).
- Geburts-/Heiratsurkunde, Familienstammbuch
- alter Personalausweis, Kinderausweis, Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung
- bei minderjährigen Antragstellern ist zusätzlich die Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist der Sorgerechtsbeschluss mit vorzulegen
Sollte sofort ein Ausweis benötigt werden, kann ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeit von 3 Monaten ausgestellt werden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis
- aktuelle Meldebestätigung
Formulare
Hinweise für Geseke
- Ausweis / Pass - Vollmacht zur Abholung eines Ausweises / Passes oder sonstiger Unterlagen
- Ausweis / Pass / Reisedokumente - Verlustanzeige
- Ausweis - neue PIN für Personalausweis bestellen
- Ausweis / Pass - Einverständniserklärung der Eltern für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises, Kinderreisepasses
- Ausweis: Einverständniserklärung der Eltern
- Ausweis: Formular Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises/Reisepasses
Voraussetzungen
- Ihr Personalausweis ist gültig.
- Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Geseke
Verfahrensablauf
Wenn Sie die Adressänderung persönlich beantragen:
- Sie nutzen die digitale Leistung der elektronischen Wohnsitzanmeldung oder
- Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.
- Sie legen Ihren gültigen Personalausweis und Ihre Meldebestätigung vor.
- Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihres Personalausweises und klebt einen Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis.
Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im Personalausweis beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.
Fristen
Sie müssen Ihre neue Adresse in Ihrem Personalausweis unverzüglich nach Umzug ändern lassen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Geseke
Kosten
Hinweise für Geseke
Gültigkeit und Gebühren
Ausstellungsgebühr
bei Personen bis einschließlich 23 Jahren 22,80 € bei Personen ab 24 Jahren 37,00 € Vorläufiger Personalausweis 10,00 €
Gültigkeitsdauer
bei Personen bis einschließlich 23 Jahren 6 Jahre bei Personen ab 24 Jahren 10 Jahre Vorläufiger Personalausweis 3 MonateHinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Geseke
Weitere Informationen
Hinweise für Geseke
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) am 23.02.2023