Personalausweis Änderung wegen Adressänderung

    Adresse auf Personalausweis ändern lassen

    Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Geseke

    Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht, wenn man sich durch einen gültigen Reisepass ausweisen kann.

    Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie  Ihren Ausweis auch online verwenden.

    Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet und an Bürgerterminals oder an Automaten aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.

    Im Chip Ihres Personalausweises wird Ihr Lichtbild gespeichert. Seit 01. August 2021 ist auch die Abgabe der Fingerabdrücke im Personalausweis verpflichtend.

    Die biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung Ihrer Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel Polizeivollzugbehörden, Zollverwaltung, Steuerfahndungsstellen der Länder und Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden. 

    Wie Sie die Onlineausweisfunktion nutzen können erfahren Sie hier (https://www.ausweisapp.bund.de/hilfe-und-support/videotutorials/)

    Der Personalausweis auf einen Blick:

    • Scheckkartenformat
    • Chip im Ausweis
    • Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und an Automaten
    • Mehr Kontrolle über die eigenen Daten
    • Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke

    Weitere Informationen zum Personalausweis finden Sie unter www.personalausweisportal.de.

    Für die Ausstellung von Personalausweisen sind erforderlich:

    • 1 biometrisches Lichtbild (Passbilder können auch am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro gegen eine zusätzliche Gebühr von 8€ zur digitalen Nutzung für den Ausweis angefertigt werden).
    • Geburts-/Heiratsurkunde, Familienstammbuch
    • alter Personalausweis, Kinderausweis, Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis
    • bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung
    • bei minderjährigen Antragstellern ist zusätzlich die Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist der Sorgerechtsbeschluss mit vorzulegen

    Sollte sofort ein Ausweis benötigt werden, kann ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeit von 3 Monaten ausgestellt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c235052d613c817981219df733e51d8d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bachstraße 4

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bachstraße 4

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis
    • aktuelle Meldebestätigung

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Ihr Personalausweis ist gültig.
    • Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Geseke

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Adressänderung persönlich beantragen:

    • Sie nutzen die digitale Leistung der elektronischen Wohnsitzanmeldung oder 
    • Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.
      • Sie legen Ihren gültigen Personalausweis und Ihre Meldebestätigung vor.
      • Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihres Personalausweises und klebt einen Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis.

    Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im Personalausweis beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.  

    Fristen

    Sie müssen Ihre neue Adresse in Ihrem Personalausweis unverzüglich nach Umzug ändern lassen. 

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Geseke

    Kosten

    Hinweise für Geseke

    Gültigkeit und Gebühren

     

    Ausstellungsgebühr

    bei Personen bis einschließlich 23 Jahren 22,80 € bei Personen ab 24 Jahren 37,00 € Vorläufiger Personalausweis 10,00 €

     

    Gültigkeitsdauer

    bei Personen bis einschließlich 23 Jahren 6 Jahre bei Personen ab 24 Jahren 10 Jahre Vorläufiger Personalausweis 3 Monate

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Geseke

    Weitere Informationen

    Hinweise für Geseke

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) am 23.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de