Adresse auf Personalausweis ändern lassen
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen.
Beschreibung
Hinweise für Kalletal
Personalausweispflicht besteht erst für Personen ab dem 16. Lebensjahr, wenn sie nicht bereits im Besitz eines Reisepasses sind.
In dringenden Einzelfällen kann auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden; dieser ist dann in der Regel drei Monate gültig.
Seit dem 2. August 2021 ist die Aufnahme der Fingerabdrücke im Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises verpflichtend.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kalletal
- Das bisherige Ausweisdokument (falls vorhanden - andernfalls eine standesamtliche Urkunde)
- Bei Eheschließung oder Einbürgerung die Heiratsurkunde inkl. Namensänderung bzw. die Einbürgerungsurkunde
- Vor Vollendung des 16. Lebensjahrs den Kinderreisepass, gfs. den Reisepass oder die Geburts-/Abstammungsurkunde
- Aktuelles (nicht älter als drei bis sechs Monate), biometrisches Lichtbild
Zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 16 Jahren:
- Vor Vollendung des 16. Lebensjahrs genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und den Ausweis (Überprüfung der Unterschrift) vorlegt. Die Vollmacht kann formlos vorgelegt werden; wenn ein Elternteil verstorben ist (soweit im Melderegister noch nicht vermerkt), eine Sterbeurkunde.
- Wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk).
- Bei Betreuungen oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit Einwilligungsvorbehalt umfassen, die Bestellung zum Betreuenden bzw. der Gerichtsbeschluss
Formulare
Hinweise für Kalletal
Voraussetzungen
- Ihr Personalausweis ist gültig.
- Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kalletal
§ 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)
§ 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
§ 6 Personalausweisgesetz (PAuswG)
§ 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Verfahrensablauf
Wenn Sie die Adressänderung persönlich beantragen:
- Sie nutzen die digitale Leistung der elektronischen Wohnsitzanmeldung oder
- Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.
- Sie legen Ihren gültigen Personalausweis und Ihre Meldebestätigung vor.
- Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihres Personalausweises und klebt einen Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis.
Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im Personalausweis beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.
Fristen
Sie müssen Ihre neue Adresse in Ihrem Personalausweis unverzüglich nach Umzug ändern lassen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kalletal
Drei bis vier Wochen
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kalletal
Antragstellung bei geplanter Eheschließung:
Antragstellende, deren Ehe geschlossen wird, haben die Möglichkeit, schon vor der Eheschließung ein Ausweisdokument mit dem dann gültigen Namen zu beantragen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn zwischen Eheschließung und Antritt der Reise keine Möglichkeit mehr zur Ausstellung eines Dokuments besteht (Nachweis der gebuchten Reise erforderlich).
Bei der Antragstellung, die frühestens acht Wochen vor der Eheschließung beim Standesamt erfolgen kann, ist in diesen Fällen die Bescheinigung des Standesamts über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung und das Datum der Eheschließung ergeben.
Das Ausweisdokument kann gfs. unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung durch den Standesbeamten ausgehändigt werden, andernfalls erfolgt die Ausgabe in der Bürgerberatung (nach Vorlage der Heiratsurkunde).
Weitere Informationen
Hinweise für Kalletal
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises ist in der Regel am Hauptwohnsitz zu stellen.
Das persönliche Erscheinen des Antragstellenden ist aufgrund der notwendigen Unterschrift und der evtl. Aufnahme der Fingerabdrücke persönlich erforderlich. Bei unverheirateten Minderjährigen unter 16 Jahren ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter erforderlich. Ein gesetzlicher Vertretender (Vater, Mutter oder Vormund) muss bei Antragstellung anwesend sein.
Gültigkeitsdauer:
- Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig.
- Bei Personen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig.
Bitte beachten Sie: Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen der PIN-Brief zur Nutzung der elektronischen Identitätsfunktion durch die Bundesdruckerei zugestellt wird. Die Abholung des Ausweisdokuments kann erst erfolgen, wenn Ihnen der PIN-Brief vorliegt.
Geltungsbereich: Der Personalausweis ist grundsätzlich zum Gebrauch im Inland bestimmt. Er ist Passersatz für Bürger*innen der Europäischen Union und genügt beim Überschreiten einer nationalen Grenze innerhalb der EU.
Beachten Sie bitte bei der Reiseplanung die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amts, insbesondere bei der Frage, welche Anforderungen das Einreiseland an die verbleibende Gültigkeitsdauer des Personalausweises stellt.
Sofern Sie Ihren PIN-Brief nicht erhalten haben oder nicht mehr besitzen, können Sie über nebenstehenden Link einen erstmaligen bzw. neuen PIN beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) am 23.02.2023
Stichwörter
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